Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH
Vorlage
108/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförde­rungszentrum Lünen GmbH wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH werden ermächtigt, die erforderli­chen Beschlüsse zu fassen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag im Rahmen des kommu­nalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Kamen ist zu 5,56 % unmittelbar an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) beteiligt und hält über diese mittelbar 0,89 % (16 % x 5,56 %) der Ge­schäftsanteile an der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH). In seiner Sit­zung am 11.12.2014 hat der Rat der Stadt Kamen Änderungen des Gesellschaftsvertrags be­schlossen, die sich im Zusammenhang mit der Neuordnung des strategischen Boden- und Lie­genschaftsmanagements der Stadt Lünen als Hauptgesellschafter ergeben haben (BV 156/2014).

 

Die Änderungen hatte die Stadt Lünen im Vorfeld mit dem Kreis Unna abgestimmt. Im Verlauf des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens hat die Bezirksregierung Arnsberg als zustän­dige Aufsichtsbehörde zwar die inhaltlichen Änderungen (aufgrund der erweiterten Aufgaben­stellungen) als unkritisch beurteilt, jedoch (weiteren) Änderungsbedarf gesehen, um die ge­setzlich geforderten kommunalen Einflussmöglichkeiten noch stärker im Gesellschaftsvertrag zu verankern. Die gemeindewirtschaftsrechtliche Bestätigung des Anzeigeverfahrens erfolgte daher unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Passagen zur kommunalen Einfluss­nahme noch einmal überarbeitet werden.

 

Aufgrund dieses Umstandes erfolgte zunächst eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags der WZL GmbH in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lünen und dem Kreis Unna, in Abstimmung mit der Gesellschaft und der Bezirksregierung Arnsberg, welche zu der nun aktuell im Anhang befindlichen Fassung ihr Einverständnis signalisierte. Zu einem späteren Zeitpunkt ist darüber hinaus auch eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der WFG erforderlich, um die kommu­nale Einflussnahme bis hinein in die WZL GmbH zu sichern.

 

Der geänderte Gesellschaftsvertrag der WZL GmbH sowie eine Synopse der Änderungen sind als Anlagen beigefügt.

 


Anlagen:

 

1.    Gesellschaftsvertrag der WZL-GmbH – Neufassung –

2.    Synopse