Beschlussvorschlag:
Den in der Anlage dargestellten Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH wird zugestimmt; die Vertreter der Stadt Kamen in den Gremien der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH werden ermächtigt, die erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens bei der Kommunalaufsicht anzuzeigen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Stadt Kamen ist zu 5,56 % unmittelbar an der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) beteiligt und hält über diese mittelbar 0,89 % (16 % x 5,56 %) der Geschäftsanteile an der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH). In seiner Sitzung am 11.12.2014 hat der Rat der Stadt Kamen Änderungen des Gesellschaftsvertrags beschlossen, die sich im Zusammenhang mit der Neuordnung des strategischen Boden- und Liegenschaftsmanagements der Stadt Lünen als Hauptgesellschafter ergeben haben (BV 156/2014).
Die Änderungen hatte die Stadt Lünen im Vorfeld mit dem Kreis Unna abgestimmt. Im Verlauf des kommunalaufsichtlichen Anzeigeverfahrens hat die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Aufsichtsbehörde zwar die inhaltlichen Änderungen (aufgrund der erweiterten Aufgabenstellungen) als unkritisch beurteilt, jedoch (weiteren) Änderungsbedarf gesehen, um die gesetzlich geforderten kommunalen Einflussmöglichkeiten noch stärker im Gesellschaftsvertrag zu verankern. Die gemeindewirtschaftsrechtliche Bestätigung des Anzeigeverfahrens erfolgte daher unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Passagen zur kommunalen Einflussnahme noch einmal überarbeitet werden.
Aufgrund dieses Umstandes erfolgte zunächst eine Überarbeitung des Gesellschaftsvertrags der WZL GmbH in Zusammenarbeit zwischen der Stadt Lünen und dem Kreis Unna, in Abstimmung mit der Gesellschaft und der Bezirksregierung Arnsberg, welche zu der nun aktuell im Anhang befindlichen Fassung ihr Einverständnis signalisierte. Zu einem späteren Zeitpunkt ist darüber hinaus auch eine Anpassung des Gesellschaftsvertrags der WFG erforderlich, um die kommunale Einflussnahme bis hinein in die WZL GmbH zu sichern.
Der geänderte Gesellschaftsvertrag der WZL GmbH sowie eine Synopse der Änderungen sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen:
1. Gesellschaftsvertrag der WZL-GmbH – Neufassung –
2. Synopse