Beschlussvorschlag:
- Der Gesamtabschluss 2014 wird einschließlich des Gesamtlageberichtes und Beteiligungsberichtes bestätigt.
- Der Gesamtjahresfehlbetrag 2014 in Höhe von 6.138.677,13 Euro wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.
- Dem Bürgermeister wird für das Haushaltsjahr 2014 uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) NRW hat die Stadt in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Konzerns vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des § 116 Abs. 5 in Verbindung mit § 95 Abs. 3 GO NRW wird der vom Kämmerer aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt und anschließend dem Rat zur Bestätigung zugeleitet.
Der Bürgermeister leitete dem Rat mit Schreiben vom 21.09.2015 den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 zu.
Die Verwaltung legt nun gemäß § 116 in Verbindung mit § 95 GO NRW und §§ 49 und 51 GemHVO NRW dem Rat der Stadt Kamen die folgenden begründenden Unterlagen zur Kenntnisnahme, Beratung und Bestätigung vor:
- Gesamtergebnisrechnung
- Gesamtbilanz zum 31.12.2014
- Gesamtanhang
- Gesamtlagebericht
Der Beteiligungsbericht 2014 ist bereits mit dem Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 vorgelegt worden.
Gemäß § 116 Abs. 6 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 ff GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 geprüft, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und dem Rat der Stadt Kamen zur Bestätigung vorgelegt.
Nach Maßgabe des § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 GO NRW bestätigt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss. Zugleich legt er die Behandlung des Gesamtjahresfehlbetrags fest und entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.
Die Gesamtbilanz zum 31.12.2014 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 422.973.036,92 Euro ab und weist in Übereinstimmung mit der Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2014 einen Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von 6.138.677,13 Euro aus.
Der Gesamtjahresfehlbetrag wird durch eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen. Das Eigenkapital verringert sich dadurch in der Schlussbilanz zum 31.12.2014 auf 70.702.553,55 Euro.
Nach der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 wird empfohlen, dem Bürgermeister uneingeschränkt Entlastung zu erteilen.
Der Bürgermeister wird sich gem. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW an der Beschlussfassung nicht beteiligen.