Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Zuge der
Haushaltskonsolidierung jede freiwerdende Stelle vor einer evtl.
Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss beurteilt
werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische
Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine
Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in
Betracht kommt.
Die
Regelungen im Haushaltssicherungskonzept sind grundsätzlich zu beachten.
2. Dem vorgelegten Stellenplan 2016 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Stellenplan bildet die
Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit der Ressource „Personal“
wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel gebunden, so dass der
Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß eine zentrale Position
einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche Einsparpotentiale aufzuzeigen
erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit. Gleichzeitig muss aber
berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im Rahmen des
Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche Voraussetzung für
das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger
darstellen.
Seit 2013 werden im Stellenplan
ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente
der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl der auf Normalarbeitszeit
umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben sich, indem das Arbeitsvolumen
durch die Stundenzahl dividiert wird, die normalerweise im Durchschnitt je
Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die Vollzeitäquivalente werden je
Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann zusammengefasst und bieten im
Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil der besseren Vergleichbarkeit.
Die Personalkosteneinsparungen, so
wie sie u. a. im Haushaltssicherungskonzept vorgesehen sind, können künftig
auch Service- und Leistungseinschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger nach
sich ziehen.
Vollzeitverrechnete Stellen im Vergleich zum Vorjahr:
|
2015 |
2016 |
Beamte |
122,131 |
128,399 |
tariflich Beschäftigte |
271,842 |
275,278 |
Gesamt |
393,973 |
403,677 |
Die geplanten Personalaufwendungen
im Ergebnisplan 2016 betragen insgesamt ca. 24,69 Mio. Euro. Gegenüber der
Planung 2016 im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung aus dem Haushaltsplan
2015 (24,58 Mio. €) ergibt sich eine Steigerung um 0,11 Mio. €. Diese ist
insbesondere durch die Ausweitung der Stellen bedingt. Der Ansatz in 2016 liegt
mit 24,69 Mio. € gegenüber dem Ansatz in 2015 (ca. 23,84 Mio. Euro) um ca. 0,85
Mio. € höher.
Differenzierte
Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen Entwicklungen sind im
Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen zu den
Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2016 - Vorbericht
zum Produkthaushalt.
Der
Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte
im Rahmen des LGG beteiligt.