Betreff
Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
099/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen.

Der Jahresabschluss 2014 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be­stätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2014 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 25.06.2015 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsan­stalt fest­gestellt.

Mit Schreiben vom 11.11.2015 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsan-stalt NRW (GPA NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungs­ver­merk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW ge­mäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigen­betrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wird als nicht erforderlich ange­sehen.