Beschlussvorschlag:
A.
Die
Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird
beschlossen.
B.
Das
fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2016
wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016
mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.
Gemäß § 80 Abs. 4
GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. §
76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei
aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des
Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen Rücklage jeweils um mehr als
ein Zwanzigstel zu verringern.
Die Fortschreibung des HSK 2016
erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu
erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige,
dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird
der erstmalig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022
erneut bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW
vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht
genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.