Betreff
Haushaltssatzung für das Jahr 2016
Vorlage
097/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

A.          Die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wird beschlossen.

 

B.          Das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2016 wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 12.11.2015 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffent­licher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2016 zu beraten und zu beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haus­haltsjahren geplant ist, den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der all­gemeinen Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.

 

Die Fortschreibung des HSK 2016 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76 Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künf­tige, dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstma­lig im HSK 2012 dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen 10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.