Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Kindertageseinrichtung Familienbande eine vertragliche Vereinbarung zur freiwilligen Betriebskostenfinanzierung abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Seit Eröffnung der Kindertagesstätte Familienbande wurde diese bei der Stadt Kamen als Elterninitiative geführt und entsprechend bei den KiBiz-Pauschalen mit einem Finanzierungsanteil von 96% berechnet. Der Trägeranteil betrug daher 4%.
Zwischenzeitlich wurde jedoch festgestellt, dass es sich bei dem Träger zwar um einen Verein, allerdings nicht um eine Elterninitiative im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 4 KiBiz handelt. Daher ist eine Finanzierung lediglich gemäß § 20 Abs. 1 Satz 3 KiBiz als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe in Höhe von 91% möglich.
Die Anerkennung als freier Träger der Familienbande e.V. erfolgte in der Jugendhilfeausschusssitzung am 09.03.2010.
Da das Finanzierungsmodell der Familienbande auf die Zuschussfinanzierung in Höhe von 96% basiert, wäre die Finanzierung des weiteren Betriebs der Einrichtung gefährdet.
Daher beabsichtigt die Verwaltung rückwirkend einen freiwilligen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen der bisherigen Finanzierung und der nunmehr vorzunehmenden Finanzierung (5%) zu leisten.