Betreff
Antrag des Stadtjugendrings Kamen vom 10.09.2015
hier: Anpassung der Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen vom 01.01.2004
(Kommunaler Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Kamen)
Vorlage
093/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vom Stadtjugendring Kamen beantragte Erhöhung der Fördersätze der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen unter Punkt „För­de­rung von Freizeit und Erholung“ von € 2,50 auf € 4,00 je Tag und TeilnehmerIn und unter Punkt „Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter“ von € 2,00 auf € 5,00 je Tag und TeilnehmerIn / BetreuerIn.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit in Kamen (Kommunaler Kinder- und Ju­gend­förderplan der Stadt Kamen), zuletzt geändert am 01.01.2004, müssen an die aktuellen Preisentwicklungen und an die erhöhten fachlichen Anforderungen von ehrenamtlichen Be­treuerinnen und Betreuern angepasst werden.

 

Die vom Stadtjugendring Kamen beantragten Erhöhungen in den zuvor benannten Kapiteln der Richtlinien sind fachlich angemessen, da in den letzten Jahren die Kosten für Freizeit­maßnahmen erheblich gestiegen sind und auch der professionelle Betreuungsaufwand der zu schulenden Fachkräfte stetig zugenommen hat.

 

Die vorgeschlagenen Erhöhungen dienen dazu, zukünftige kostenreduzierte Angebote wei­terhin professionell für viele Kinder und Jugendliche anbieten zu können.

 

Nach Prüfung durch den Fachbereich Jugend, Schule und Sport sind die für diesen Bereich eingestellten Fördermittel des Haushaltes / des Produktes 36.02.01 (BuSt.: 36.02.01.531800 Leistungen der Jugendhilfe an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) ausrei­chend, um die zukünftigen Förderungen (Mehrkosten in Höhe von ca. 3.000,00 €) abdecken zu können. Eine ergänzende Abfrage beim Stadtjugendring Kamen ergab, dass die Richtli­nien an anderer Stelle nicht verändert werden müssen, da sie als funktional und praktikabel eingeschätzt wurden. In diesem Zusammenhang sieht die Verwaltung vor, die Nutzung der Formblätter der o.a. Richtlinien für die Onlinenutzung zu optimieren bzw. bereitzustellen.