Betreff
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
090/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss wählt zur/zum stellvertretenden Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses:

 

Herrn/Frau ____________________________

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Herr Dietmar Wünnemann war gem. § 4 Abs. 5 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kin­der- und Jugendhilfegesetzes vom 12.12.1990 - AG KJHG, in der jeweils aktuellen Fassung, in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.09.2014 zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses gewählt worden.

 

Da Herr Wünnemann gemäß Beschluss des Rates vom 24.09.2015 nicht mehr ordentliches Mit­glied des Jugendhilfeausschuss ist, muss die/der stellvertretende Ausschussvorsitzende neu gewählt werden.

 

Für das Wahlverfahren sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeord­nung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 2 GO NRW Anwendung findet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen er­reicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Gemäß der Vereinbarung vom 16.06.2014 einigten sich die Fraktionen darauf, dass der stell­vertretende Vorsitz der CDU zufällt.