Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die
Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze
gelten auch für das Jahr 2016.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2011. Zum Jahr 2011 hat es eine Gebührenerhöhung um 1,9 % gegeben. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 ist in 2016 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2016 beträgt 72.111,- €. Aufgrund der positiven Betriebsergebnisse aus 2013 und 2014 verringert sich der durch Gebührenerlöse zu deckende Gebührenbedarf um 2.819,- € auf 69.292,- €. Bei gleichbleibenden Gebührensätzen ist mit Gebührenerlösen in gleicher Höhe zu rechnen.
Die Personalkostenanteile der Verwaltungsmitarbeiter
innerhalb des Produktes Märkte werden auf 49.750,- € beziffert. Im Vergleich zur Kalkulation der
Gebührensätze für das Jahr 2015 sind diese um 666,- € gestiegen.
Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2016 betragen 40.343,- €. Dieses sind die direkten Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Radiowerbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sachkosten für die Querschnittsbereiche.
Bei den
kalkulatorischen Kosten ergibt sich eine Verringerung um 219,- €. Die
Gesamtkosten betragen 92.311,- €.
Die Nebenerlöse verringern sich um 266,- € und liegen in der Kalkulation 2016 bei 20.200,- €. Hierbei handelt es um Erstattungen für angefallene Stromkosten sowie Verwaltungsgebühren für gaststättenrechtliche Erlaubnisse anlässlich Kirmessen.
Die Maßstabseinheiten (Frontmeter/Geschäftsfläche mal Dauer) wurden bei Wochenmärkten um ca. 3 % verringert, da sich bereits in 2015 geringere Einnahmen durch Standgebühren abzeichnen. Für Kirmessen wurden die Maßstabseinheiten unverändert aus dem Vorjahr übernommen.
Bei unveränderten Gebührensätzen ergeben sich für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 69.292,- €. Der Gebührenbedarf ist somit gedeckt. Es wird demnach empfohlen, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.
Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.
Anlagen:
Kalkulation 2016
Prognose Gebührenerlöse