Betreff
Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
084/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der „Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die ursprüngliche Satzung stammt aus dem Jahr 1986. Mit den für 2016 zu ändernden Gebührensätzen währe die 23. Änderung der Satzung zu beschließen. Zur Rechtsbereinigung soll eine Neufassung beschlossen werden. Inhaltlich ändern sich lediglich die Gebührensätze in § 6 Absatz 6 und in einem Punkt das Straßenverzeichnis.

 

Mit Fertigstellung des Einkaufszentrum „Neue Mitte“ und der Aufnahme der Kampstraße (Stichstraße bis zur Nordstraße) in das Straßenkataster der Stadt Kamen, ist dieser Straßenteil im Straßenverzeichnis – Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren – zu berücksichtigen. Das Teilstück soll in das Verzeichnis Teil B Buchstabe a „Fußgängergeschäftsstraße“ aufgenommen werden.

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2014 ergab für das Produkt 54.04.01 „Straßenreinigung und Winterdienst“ eine Überdeckung in Höhe von 108.774 €. Zurückzuführen ist dies auf den milden Winter. Die Unterdeckung soll nur zu 50 % in die Kalkulation 2016 vorgetragen werden.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 538.430 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen überschritten würde. Es entstünde eine Überdeckung. Für 2016 ist daher eine Gebührensenkung erforderlich.

 

Reinigungsklasse

2015

2016

Senkung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

5,48 €

4,04 €

26,27%

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

4,04 €

2,97 €

26,48%

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

3,77 €

2,78 €

26,26 %

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

3,17 €

2,33 €

26,49%

 

Für ein Einfamilienhaus in einer Anliegerstraße mit 22 m Frontlänge führt dies zu einer Minderbelastung von 23,54 €/a.

 

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 537.900 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,90 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt. Zum Vergleich ist die Kalkulation für das Jahr 2015 ebenfalls beigefügt.

 

Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2016 und 2015

Satzung

Straßenverzeichnis

 


Anlagen:

 

-       Gebührenbedarfsberechnung 2016 und 2015

-       Satzung

-       Straßenverzeichnis