Betreff
Sportförderung – Bezuschussung im Jahr 2015
Vorlage
076/2015
Art
Mitteilungsvorlage

Für die Sportförderung der Stadt Kamen stehen im Produkthaushalt 2015 unter der Buchungs­stelle 42.02.01.531800 Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 28.100,00 € zur Verfügung.

 

Entsprechend der durch Grundsatzbeschlüsse bzw. wiederkehrende Beschlüsse des Schul- und Sportausschusses in der Vergangenheit aufgestellten Grundsätze der Sportförderung wur­den durch die Verwaltung im Jahr 2015 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushalts­mittel folgende Zuschüsse an die Sportvereine, die dem Sportverband Kamen e.V. angehören, gewährt:

 

Bezuschussung

Grundlage

Betrag in €

(2014)

Jahreszuwendung an den Sportverband Kamen e.V.

Zuschuss zu den Verwaltungskosten, Kosten der Stadt­meisterschaften und der Sportabzeichen der Minis.

2.000,00

(2.000,00)

Förderung von Sportverei­nen, die eigene oder an­gemietete Sportanlagen nutzen

1.    Zuschuss zu den geleisteten und nachgewiesenen öffentlichen Abgaben für die Sportanlage.
Hierbei wurde die Restmüllgebühr für max. ein 240 l Gefäß angerechnet und ein angemessener Pau­schalbetrag für vereinsfremde Nutzung in Abzug ge­bracht.

2.    Zuschuss zu den Miet- und Pachtkosten für Sportan­lagen in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kos­ten (höchstens 375,00 €).

3.    Pauschaler Zuschuss zur Unterhaltung von Sportfrei­anlagen, Kegelbahnen und Schießanlagen in Höhe von 125,00 € für jede Sportanlagen-Einheit.

Aufgrund der bereitgestellten Haushaltsmittel wurde der ermittelte Förderbetrag mit dem Faktor 0,82 (2014: 0,86) multipliziert. Die Mindestförderung beträgt 850,00 €.

12.900,00

(12.750,00)

Förderung des Breiten­sports durch Gewährung von Übungsleiterzuschüs­sen an Sportvereine für die Betreuung der 7- bis 14jährigen Kinder und Jugendlichen

Übungsleiterbezuschussung in Höhe von 4,85 € (2014: 4,90 €) pro Kind bzw. Jugendlichem anhand der stich­tagsgebundenen Vereinsmitglieder-Statistik (A-Statistik) 2015 des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen. Die Mindestanzahl beträgt 5 Kinder bzw. Jugendliche.

11.814,60

(11.980,50)

Bezuschussung der Teil­nahme Kamener Sport­vereine an deutsche Meisterschaften

Für die Teilnahme von Sportlerinnen und Sportlern an einer ausgeschriebenen Meisterschaft eines Fachver­bandes – ab deutsche Meisterschaft – wird den Verei­nen ein Zuschuss in Höhe von 50 % der anrechnungs­fähigen Fahrtkosten gewährt. Vereine, die an entspre­chenden, jedoch nicht von einem Fachverband ausge­schriebenen Meisterschaften teilnehmen (z.B. Deutsche Eichenkreuzmeisterschaften des CVJM) erhalten einen Zuschuss in Höhe von 25 % der anrechnungsfähigen Fahrtkosten.

1.249,55

(1.267,59)

Gewährung von Zuwen­dungen beim Aufstieg von Mannschaften in nächst­höhere Klassen bzw.
Ligen

Beschluss des Schul- und Sportausschusses vom 04.09.2001:

 

Beim Aufstieg von Senioren-Mannschaften in nächsthö­here Klassen bzw. Ligen werden den Sportvereinen auf Antrag am sportlichen Erfolg orientierte Zuwendungen gewährt.

Eine Bezuschussung bei einem Wiederaufstieg einer Mannschaft in eine Klasse oder Liga, in der sich die Mannschaft schon einmal befand, wird innerhalb von 3 Jahren nur einmal gewährt.

0,00

(124,00)

Ehrengaben/Kostenersatz

 

110,00

(0,00)

Summe

 

28.074,15

(28.075,18)

 

Eine Bezuschussung investiver Maßnahmen der Vereine aus Mitteln der Sportpauschale ist in Abstimmung mit dem Sportverband Kamen e.V. ab dem Jahr 2011 ausgesetzt (HSK-Maß­nahme Nr. 41).