Betreff
Entlastung der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2014
Vorlage
062/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag eine eingeschränkte Entlastung erteilt. Die Einschränkung umfasst mögliche Regressansprüche aufgrund des Ergebnisses der letzten Prüfung der Dt. Rentenversicherung Westfalen (Bescheid vom 09.07.2015, Bescheid-Nr.: 4652-Mic-36617529, Prüfungszeitraum: 01.01.12 – 31.12.14).

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die ursprüngliche Beschlussfassung (BV 042/2015) wurde in der Ratssitzung vom 25.06.2015 einvernehmlich zurückgestellt.

 

Um etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer, die sich aus dem Ergebnis der letzten Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung Westfalen erge­ben haben, nicht zu verwirken, wird dem ehemaligen Geschäftsführer dies­bezüglich nur eine eingeschränkte Entlastung erteilt. Die Verwaltung hat aufgrund des Auftrags des Rates aus der Sitzung am 25.06.2015 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Sachverhalt zu prüfen.

 

Der Gutachter sieht einen möglichen Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer. Die Gesell­schafterversammlung hat die weiteren Schritte ein­zuleiten.

 

Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.