Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag eine eingeschränkte Entlastung erteilt. Die Einschränkung umfasst mögliche Regressansprüche aufgrund des Ergebnisses der letzten Prüfung der Dt. Rentenversicherung Westfalen (Bescheid vom 09.07.2015, Bescheid-Nr.: 4652-Mic-36617529, Prüfungszeitraum: 01.01.12 – 31.12.14).
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.
Die ursprüngliche Beschlussfassung (BV 042/2015) wurde in der Ratssitzung vom 25.06.2015 einvernehmlich zurückgestellt.
Um etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber
dem ehemaligen Geschäftsführer, die sich aus dem Ergebnis der letzten Prüfung durch die Deutsche Rentenversicherung
Westfalen ergeben haben, nicht zu
verwirken, wird dem ehemaligen Geschäftsführer diesbezüglich nur eine
eingeschränkte Entlastung erteilt. Die Verwaltung hat aufgrund des Auftrags des
Rates aus der Sitzung am 25.06.2015 ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um
den Sachverhalt zu prüfen.
Der Gutachter sieht einen möglichen
Haftungsanspruch gegen den Geschäftsführer. Die Gesellschafterversammlung hat
die weiteren Schritte einzuleiten.
Da die Vertreter des Rates der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag) wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.