Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßiger Aufwand bei der Buchungsstelle 21.01.05/0038.783100
hier: Überplanmäßiger Aufwand bei der Buchungsstelle 21.01.05/0038.783100
Vorlage
056/2015
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 21.01.05 – Gesamtschule – werden 39.000 € überplanmäßig bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2015 (Vorlage-Nr. 051/2015)
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung