Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Überplanmäßiger Aufwand bei der Buchungsstelle 21.01.05/0038.783100
Vorlage
056/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 21.01.05 – Gesamtschule – werden 39.000 € überplanmäßig bereitgestellt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 03.09.2015 (Vorlage-Nr. 051/2015)


Anlagen:

 

Dringlichkeitsentscheidung