hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als städtebauliches Entwicklungskonzept, Beantragung Städtebauförderung, Beschluss des Stadtumbaugebietes „Kamen-Heeren-Werve“ sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise.
Beschlussvorschlag:
- Der Rat beschließt das „Integrierte
Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ (Anlage 1) als städtebauliches
Entwicklungskonzept im Sinne des § 171 b BauGB und als Grundlage für die
Entwicklung des Ortsteils Heeren-Werve.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme des
Integrierten Handlungskonzeptes in das Städtebauförderprogramm 2016 zu
beantragen.
- Auf Basis des
Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve beschließt der Rat das
städtebauliche Programmgebiet „Kamen-Heeren-Werve“ als Stadtumbaugebiet im
Sinne von § 171 b (1) BauGB. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der
Anlage 2 zu diesem Beschluss.
- Dem mit dem Integrierten
Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve vorgelegten Maßnahmen-, Kosten- und
Zeitplan (Anlage 3) wird grundsätzlich zugestimmt. Dieser ist in Form von
Jahresprogrammen fortzuschreiben.
Die Begleitung der städtebaulichen Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge zu den jeweiligen Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung einzureichen.
Die notwendigen Finanzmittel sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Bewilligung beantragter Fördermittel.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Zusammenhänge zu
vorangegangenen Beschlüssen
Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 eine Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Heeren-Werve Stadtteilzentrum“ erlassen. Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen waren u.a. Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil, Wohnumfeldverbesserungen, Stärkung des Stadtteilzentrums, Aufwertung des Erlebniswertes für Freizeit, Kurzzeiterholung und Sport, Erhöhung des Kultur- und Freizeitwertes, Verbesserung der Einrichtungen für soziale Infrastruktur, Klimaschutz durch energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden sowie eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.
Das 2012 vom Rat der Stadt Kamen beschlossene Handlungskonzept Wohnen geht in der Trendberechnung davon aus, dass durch den demografischen Wandel bis 2025 der größte Bevölkerungsrückgang im Ortsteil Heeren-Werve mit rd. 10 % zu erwarten sei. Des Weiteren wird prognostiziert, dass die Bevölkerungszahlen der Personen bis 25 Jahre sehr stark zurückgehen, während die Zahlen der 60- bis 75-Jährigen zunehmen. Darüber hinaus ist die Qualität einiger Wohnlagen im Stadtteil als durchschnittlich bis schlecht bewertet. Ebenfalls befinden sich in Heeren-Werve im Vergleich zur Gesamtstadt die meisten Bestandsgebäude, die aufgrund der Altersstruktur der Bewohner absehbar von einem Generationenwechsel betroffen sein werden. Insgesamt wird durch das Handlungskonzept Wohnen für den Stadtteil ein erhöhter Handlungs- und Steuerungsbedarf ausgewiesen.
Erstellung des
Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve
Vor diesem Hintergrund beauftragte die Verwaltung das Büro
plan-lokal aus Dortmund mit der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes
Kamen-Heeren-Werve. Der gesamte Prozess wurde durch eine intensive
Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechender Kommunikation geprägt (z.B.
Stadtteilspaziergang, Exkursion, Ideenworkshop, Online-Beteiligungsportal,
Bürgerforum). Zudem wurden eine Steuerungsgruppe eingesetzt und
verwaltungsinterne Fachgruppengespräche geführt.
Als Fachausschuss beschäftigte sich der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss in den Sitzungen am 08.09.2014 sowie am 18.06.2015 ausführlich mit der Thematik. Der Entwurf des Konzepts wurde zur weiteren Beratung mit Schreiben vom 23.06.2015 an die Fraktionen gegeben, mit dem Ziel, einen Beschluss des „Integrierten Handlungskonzeptes“ in der Ratssitzung im September 2015 herbeizuführen.
Der nunmehr vorliegende Entwurf des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve enthält zudem eine umfassende Situations- und Strukturanalyse des Stadtteils. Ziel des vorliegenden integrierten Handlungskonzeptes ist die Stärkung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtteils. Durch die breite und umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit, wurden die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzergruppen und Akteure in dem Konzept berücksichtigt. Daraus entwickelt wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog, der eine zielgerichtete Entwicklung des Stadtteils in Bezug auf Städtebau, Verkehr, Freizeit, Erholung, soziale Infrastruktur, Wohnen, Versorgung und Arbeiten darstellt. Die einzelnen Maßnahmen sind mit einem Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan hinterlegt.
Städtebauförderung
Integriertes
Handlungskonzept
Entsprechend der Förderrichtlinien ist das vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept zwingende Voraussetzung, um Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm zu erhalten. Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve bildet die Grundlage für die Antragstellung für das Städtebauförderprogramm 2016 sowie die Beantragung der Einzelmaßnahmen entsprechend des mit dem Konzept zu beschließenden Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans.
Gebietsabgrenzung
Weitere Fördervoraussetzung ist die förmliche Festlegung des
Stadtumbaugebietes gem. § 171 b (1) BauGB.
Die Gebietsabgrenzung des Programmgebietes „Kamen-Heeren-Werve“ entspricht dem
im Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve abgegrenzten
Untersuchungsraum. Mögliche Maßnahmen und Projekte verteilen sich über den
gesamten Stadtteil. Ein ganzheitlicher Ansatz soll eine zielorientierte
Stadtteilentwicklung ermöglichen. Eine Bündelung von Maßnahmen soll eine
Strahlwirkung auf den gesamten Stadtteil auslösen.
Die Fläche des Stadtumbaugebietes umfasst ca. 287 ha. Die konkrete Gebietsabgrenzung ist Anlage 2 dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.
Maßnahmen
Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes
wurden Handlungsfelder aufgezeigt, die mit verschiedenen Einzelmaßnahmen
hinterlegt zu einer Aufwertung des Stadtteils und gezielten
Stadtteilentwicklung beitragen. Eine vollständige Maßnahmenübersicht ist dem
Kapitel 4.2 des Integrierten Handlungskonzepts Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.
Ergänzend ist als Anlage 3 ein Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan dieser
Beschlussvorlage beigefügt.
Die Maßnahmenübersicht bildet die Grundlage für die
Beantragung von Städtebaufördermitteln hinsichtlich der Finanzierung und dem
Zeitpunkt der Antragstellung.
Darüber hinaus beinhaltet der Maßnahmenkatalog auch weitere Fördermaßnahmen aus dem Bereich Nahmobilität. Diese Maßnahmen werden vom Planungs- und Straßenverkehrsausschuss beschlossen und begleitet. Entsprechend der jeweiligen Beschlussfassung durch den Fachausschuss werden die Förderanträge auf Grundlage der Förderrichtlinien Nahmobilität durch die Verwaltung eingereicht. Eine Gesamtübersicht ist als Anlage 4 beigefügt.
Die Umsetzung der im Anhang des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve darüber hinaus aufgeführten Maßnahmen wird durch die Verwaltung geprüft und soll nach Möglichkeit in Eigenregie erfolgen.
Beantragung von
Städtebaufördermitteln
Für das Programmjahr 2016 wird zum einen die Bewilligung des Gesamtkonzeptes
mit einem Gesamtvolumen von 4.294.500 € beantragt. Des Weiteren sind die für
2016 vorgesehenen Einzelmaßnahmen in Form eines Jahresprogramms zu beantragen.
Die Einplanung der Finanzmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren ist in
Anlage 3 dargestellt. Entsprechend des vorliegenden Konzeptes bezieht sich der
Antrag 2016 auf folgende Einzelmaßnahmen:
Maßnahme |
Durchführungs-zeitraum |
zuwendungsfähige Ausgaben |
Förderung |
Eigenanteil |
Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes |
2013 – 2015 |
38.000 € |
30.400 € |
7.600 € |
Städtebauliches Wettbewerbsverfahren zur Umgestaltung des Nebenzentrums |
2016 |
50.000 € |
40.000 € |
10.000 € |
Umgestaltung des Nebenzentrums (vorbereitende Planungen) |
2016 |
100.000 € |
80.000 € |
20.000 € |
Stadtteilmanager |
2016 – 2020 |
200.000 € |
160.000 € |
40.000 € |
Budget Stadtteilmanagement |
2016 – 2020 |
40.000 € |
32.000 € |
8.000 € |
Gesamtvolumen
Antrag 2016 |
|
428.000 € |
342.400 € |
85.600 € |
Ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium sowie der Bezirksregierung fand am 01.09.2015 statt. Es wurde vorgeschlagen, das Konzept zum Städtebauförderprogramm 2016 anzumelden. Ein entsprechender Förderantrag ist zum 01.12.2015 vorzulegen.
Die Maßnahmenumsetzung sowie die Förderung werden sich voraussichtlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren (2016 – 2020) erstrecken.
Voraussetzung für die Förderung ist eine vom Rat beschlossene Gebietsabgrenzung nach BauGB sowie ein beschlossenes Integriertes Handlungskonzept (einschl. Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan). Darüber hinaus sind im Rahmen des Haushaltsplanes die Mittel für die Einzelmaßnahmen bereitzustellen. Hierzu ist eine entsprechende Bestätigung des Kämmerers mit dem jeweiligen Förderantrag vorzulegen.