Betreff
Integriertes Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve
hier: Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve als städtebauliches Entwicklungskonzept, Beantragung Städtebauförderung, Beschluss des Stadtumbaugebietes „Kamen-Heeren-Werve“ sowie Festlegung der weiteren Vorgehensweise.
Vorlage
055/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat beschließt das „Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve“ (Anlage 1) als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171 b BauGB und als Grundlage für die Entwicklung des Ortsteils Heeren-Werve.

  2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg die Aufnahme des Integrierten Handlungskonzeptes in das Städtebauförderprogramm 2016 zu beantragen.

  3. Auf Basis des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve beschließt der Rat das städtebauliche Programmgebiet „Kamen-Heeren-Werve“ als Stadtumbaugebiet im Sinne von § 171 b (1) BauGB. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesem Beschluss.

  4. Dem mit dem Integrierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve vorgelegten Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan (Anlage 3) wird grundsätzlich zugestimmt. Dieser ist in Form von Jahresprogrammen fortzuschreiben.
    Die Begleitung der städtebaulichen Einzelmaßnahmen obliegt dem Planungs- und Straßenverkehrsausschuss als Fachausschuss.
    Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Förderanträge zu den jeweiligen Jahresprogrammen bei der Bezirksregierung einzureichen.
    Die notwendigen Finanzmittel sollen im Haushaltsplan bereitgestellt werden. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich einer Bewilligung beantragter Fördermittel.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zusammenhänge zu vorangegangenen Beschlüssen

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.09.2008 eine Satzung über die Festlegung des Sanierungsgebietes „Heeren-Werve Stadtteilzentrum“ erlassen. Ziele und Zwecke der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen waren u.a. Sicherung der Nahversorgung im Ortsteil, Wohnumfeldverbesserungen, Stärkung des Stadtteilzentrums, Aufwertung des Erlebniswertes für Freizeit, Kurzzeiterholung und Sport, Erhöhung des Kultur- und Freizeitwertes, Verbesserung der Einrichtungen für soziale Infrastruktur, Klimaschutz durch energetische Sanierung von öf­fentlichen Gebäuden sowie eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen.

 

Das 2012 vom Rat der Stadt Kamen beschlossene Handlungskonzept Wohnen geht in der Trendberechnung davon aus, dass durch den demografischen Wandel bis 2025 der größte Be­völkerungsrückgang im Ortsteil Heeren-Werve mit rd. 10 % zu erwarten sei. Des Weiteren wird prognostiziert, dass die Bevölkerungszahlen der Personen bis 25 Jahre sehr stark zurückgehen, während die Zahlen der 60- bis 75-Jährigen zunehmen. Darüber hinaus ist die Qualität einiger Wohnlagen im Stadtteil als durchschnittlich bis schlecht bewertet. Ebenfalls befinden sich in Heeren-Werve im Vergleich zur Gesamtstadt die meisten Bestandsgebäude, die aufgrund der Altersstruktur der Bewohner absehbar von einem Generationenwechsel betroffen sein werden. Insgesamt wird durch das Handlungskonzept Wohnen für den Stadtteil ein erhöhter Handlungs- und Steuerungsbedarf ausgewiesen.

 

Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve

 

Vor diesem Hintergrund beauftragte die Verwaltung das Büro plan-lokal aus Dortmund mit der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve. Der gesamte Prozess wurde durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung mit entsprechender Kommunikation ge­prägt (z.B. Stadtteilspaziergang, Exkursion, Ideenworkshop, Online-Beteiligungsportal, Bürgerfo­rum). Zudem wurden eine Steuerungsgruppe eingesetzt und verwaltungsinterne Fachgruppenge­spräche geführt.

Als Fachausschuss beschäftigte sich der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss in den Sit­zungen am 08.09.2014 sowie am 18.06.2015 ausführlich mit der Thematik. Der Entwurf des Kon­zepts wurde zur weiteren Beratung mit Schreiben vom 23.06.2015 an die Fraktionen gegeben, mit dem Ziel, einen Beschluss des „Integrierten Handlungskonzeptes“ in der Ratssitzung im September 2015 herbeizuführen.

 

Der nunmehr vorliegende Entwurf des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve enthält zudem eine umfassende Situations- und Strukturanalyse des Stadtteils. Ziel des vorlie­genden integrierten Handlungskonzeptes ist die Stärkung und zukunftsfähige Weiterentwicklung des Stadtteils. Durch die breite und umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit, wurden die unterschiedlichen Ansprüche der Nutzergruppen und Akteure in dem Konzept berücksichtigt. Daraus entwickelt wurde ein umfassender Maßnahmenkatalog, der eine zielgerichtete Entwick­lung des Stadtteils in Bezug auf Städtebau, Verkehr, Freizeit, Erholung, soziale Infrastruktur, Wohnen, Versorgung und Arbeiten darstellt. Die einzelnen Maßnahmen sind mit einem Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan hinterlegt.

 

Städtebauförderung

 

Integriertes Handlungskonzept

Entsprechend der Förderrichtlinien ist das vom Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept zwingende Voraussetzung, um Fördermittel aus dem Bund-Länder-Programm zu erhalten. Das vorliegende Integrierte Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve bildet die Grundlage für die Antragstellung für das Städtebauförderprogramm 2016 sowie die Beantragung der Einzelmaß­nahmen entsprechend des mit dem Konzept zu beschließenden Zeit-, Kosten- und Finanzie­rungsplans.

 

Gebietsabgrenzung
Weitere Fördervoraussetzung ist die förmliche Festlegung des Stadtumbaugebietes gem. § 171 b (1) BauGB.
Die Gebietsabgrenzung des Programmgebietes „Kamen-Heeren-Werve“ entspricht dem im Inte­grierten Handlungskonzept Kamen-Heeren-Werve abgegrenzten Untersuchungsraum. Mögliche Maßnahmen und Projekte verteilen sich über den gesamten Stadtteil. Ein ganzheitlicher Ansatz soll eine zielorientierte Stadtteilentwicklung ermöglichen. Eine Bündelung von Maßnahmen soll eine Strahlwirkung auf den gesamten Stadtteil auslösen.

Die Fläche des Stadtumbaugebietes umfasst ca. 287 ha. Die konkrete Gebietsabgrenzung ist Anlage 2 dieser Beschlussvorlage zu entnehmen.

 

 

Maßnahmen

 

Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes wurden Handlungsfelder auf­gezeigt, die mit verschiedenen Einzelmaßnahmen hinterlegt zu einer Aufwertung des Stadtteils und gezielten Stadtteilentwicklung beitragen. Eine vollständige Maßnahmenübersicht ist dem Kapitel 4.2 des Integrierten Handlungskonzepts Kamen-Heeren-Werve zu entnehmen.

Ergänzend ist als Anlage 3 ein Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan dieser Beschlussvorlage beigefügt.

 

Die Maßnahmenübersicht bildet die Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermitteln hinsichtlich der Finanzierung und dem Zeitpunkt der Antragstellung.

Darüber hinaus beinhaltet der Maßnahmenkatalog auch weitere Fördermaßnahmen aus dem Bereich Nahmobilität. Diese Maßnahmen werden vom Planungs- und Straßenverkehrsaus­schuss beschlossen und begleitet. Entsprechend der jeweiligen Beschlussfassung durch den Fachausschuss werden die Förderanträge auf Grundlage der Förderrichtlinien Nahmobilität durch die Verwaltung eingereicht. Eine Gesamtübersicht ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Die Umsetzung der im Anhang des Integrierten Handlungskonzeptes Kamen-Heeren-Werve darüber hinaus aufgeführten Maßnahmen wird durch die Verwaltung geprüft und soll nach Mög­lichkeit in Eigenregie erfolgen.

 

Beantragung von Städtebaufördermitteln


Für das Programmjahr 2016 wird zum einen die Bewilligung des Gesamtkonzeptes mit einem Gesamtvolumen von 4.294.500 € beantragt. Des Weiteren sind die für 2016 vorgesehenen Ein­zelmaßnahmen in Form eines Jahresprogramms zu beantragen. Die Einplanung der Finanzmit­tel in den jeweiligen Haushaltsjahren ist in Anlage 3 dargestellt. Entsprechend des vorliegenden Konzeptes bezieht sich der Antrag 2016 auf folgende Einzelmaßnahmen:

Maßnahme

Durchführungs-zeitraum

zuwendungsfähige

Ausgaben

Förderung

Eigenanteil

Erstellung des Integrier­ten Handlungskonzeptes

2013 – 2015
(Refinanzierung)

38.000 €

30.400 €

7.600 €

Städtebauliches Wettbe­werbsverfahren zur Um­gestaltung des Neben­zentrums

2016

50.000 €

40.000 €

10.000 €

Umgestaltung des Ne­benzentrums (vorberei­tende Planungen)

2016

100.000 €

80.000 €

20.000 €

Stadtteilmanager

2016 – 2020

200.000 €

160.000 €

40.000 €

Budget Stadtteilmana­gement

2016 – 2020

40.000 €

32.000 €

8.000 €

Gesamtvolumen Antrag 2016

 

428.000 €

342.400 €

85.600 €

 

Ein Abstimmungsgespräch mit dem Ministerium sowie der Bezirksregierung fand am 01.09.2015 statt. Es wurde vorgeschlagen, das Konzept zum Städtebauförderprogramm 2016 anzumelden. Ein entsprechender Förderantrag ist zum 01.12.2015 vorzulegen.

 

Die Maßnahmenumsetzung sowie die Förderung werden sich voraussichtlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren (2016 – 2020) erstrecken.

 

Voraussetzung für die Förderung ist eine vom Rat beschlossene Gebietsabgrenzung nach BauGB sowie ein beschlossenes Integriertes Handlungskonzept (einschl. Maßnahmen-, Zeit- und Kostenplan). Darüber hinaus sind im Rahmen des Haushaltsplanes die Mittel für die Ein­zelmaßnahmen bereitzustellen. Hierzu ist eine entsprechende Bestätigung des Kämmerers mit dem jeweiligen Förderantrag vorzulegen.