Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung
Beschlussvorschlag:
- Die Käthe-Kollwitz-Schule, Schule im Verbund, Förderschule mit den
Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung,
Bergstraße 11 – 13, 59174 Kamen, wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016
(31.07.2016) aufgelöst.
Die zum Ende des Schuljahres 2015/16 noch verbleibenden Schülerinnen
und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) setzen ihre Schullaufbahn an
einem der Förderzentren (Nord oder Unna) fort. Den zum Ende des Schuljahres
noch verbleibenden Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Klassen 1-4)
werden Angebote des gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre
Schullaufbahn an den Förderzentren fortsetzen.
- Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und
den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den
Gemeinden Bönen und Holzwickede für die Fortführung einer Schule für
Erziehungshilfe (vom 01.01.1997 in der geänderten Fassung des Jahres 2002)
wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016) aufgehoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendige Genehmigung gemäß §
81 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) einzuholen.
- An der Fortentwicklung des Förderschulwesens im Kreis Unna wirken
die Städte und Gemeinden über die Schuldezernentenkonferenz mit.
- Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kamen
und der Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer
Förderschule im Verbund – Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie
emotionale und soziale Entwicklung - in Kamen (vom 22.12.1982/30.12.1982
in der geänderten Fassung vom 22.12.2005/14.02.2006) wird zum
Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016)
aufgehoben.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das formelle Verfahren
durchzuführen.
- Die Beschlüsse des Rates der Stadt Kamen stehen unter dem
Vorbehalt entsprechender Beschlüsse beim Kreis Unna.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
- Allgemeines:
In der 2009 beschlossenen UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen verpflichteten sich die Unterzeichnerstaaten, das
Recht auf Bildung in einem inklusiven
Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten, d. h. ein Bildungssystem zu
errichten, in dem der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit
und ohne Behinderung der Regelfall ist.
Die allgemeinen Schulen sollen demnach der Regelförderort für alle
Schülerinnen und Schüler werden, wobei die Betroffenen bzw. ihre Eltern aber
auch die Möglichkeit haben sollen, spezielle Einrichtungen (Förderschulen) zu
besuchen.
In Nordrhein-Westfalen wurden entsprechende Bestimmungen im 9.
Schulrechtsänderungs-gesetz vom 05.11.2013 verankert.
Von diesen Veränderungen sind insbesondere die Förderschulen
betroffen, besonders durch die Neufassung der „Verordnung über die
Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“ von Oktober 2013
(MindestgrößenVO).
Nach der MindestgrößenVO sind für die Errichtung und Fortführung
öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und der Sekundarstufe I folgende
Voraussetzungen erforderlich:
-
Förderschule
mit dem Förderschwerpunkt Lernen:
mindestens 144 Schüler/innen in der
Primarstufe
und 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen
mit allein der Sek. I
-
Förderschulen
im Verbund:
144 Schüler/innen
und 112 Schülerinnen und Schüler an Schulen
mit allein der Sek. I
Wie im gesamten Land Nordrhein-Westfalen stehen auch im Kreis Unna
der Rückgang von Schülerzahlen, ein verändertes Auswahlverhalten vorhandener
Systeme und der Weg zu einem inklusiven Schulsystem als zentrale
Herausforderungen im Raum.
Um den unvermeidlichen Prozess der Veränderung nicht durch
schulaufsichtliche Einzelentscheidungen in Umsetzung einer Verordnung hinnehmen
zu müssen, sondern stattdessen gestaltend wirken zu können, haben sich die
Schulträger im Kreis Unna (10 kreisangehörige Städte und Gemeinden und der
Kreis) im Jahre 2013 auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt und entschieden,
dazu eine externe Begleitung zu suchen.
Für die weitere Planung der sonderpädagogischen Förderung innerhalb
des Kreises wurde, nach Beauftragung durch den Kreis Unna, seit Dezember 2013 durch
den beauftragten Gutachter Herrn Dr. Habeck vom Institut für
Schulentwicklungsforschung, ein Gutachten, bezogen auf die Lern- und
Entwicklungsstörungen, erstellt.
Am 24.09.2014 wurden unter Beteiligung der unteren und oberen
Schulaufsicht die Ergebnisse des Gutachtens bzw. die sich daraus ergebenden
Empfehlungen in zwei Veranstaltungen zum einen den jeweiligen
Schulausschussvorsitzenden und Vertretern/innen, weiteren politischen
Vertretern/innen (z. B. Sprecher/innen der Fraktionen / Gruppen) sowie den Vertreterinnen
und Vertretern der Verwaltung und zum anderen den Leitungen der Förderschulen
im Kreis Unna vorgestellt.
Da ein kreisweites Angebot erhalten bleiben soll, ist daraus
folgendes Ergebnis festzuhalten:
-
Schließung
der bisherigen Förderschulen „Lernen“ in Trägerschaft der kreisangehörigen
Städte.
-
Gründung
von zwei Verbundschulen „Lernen / Emotionale und soziale Entwicklung, ESE“ für
die Sekundarstufe I als gebundene Ganztagsschulen in Trägerschaft des Kreises
Unna:
Förderzentrum Unna (noch Harkortschule)
Förderzentrum Nord in Lünen (noch
Friedrich-Ebert-Schule)
-
Gründung
von einer Förderschule „ESE“ für die Primarstufe mit zwei Standorten:
Teilstandort Bergkamen (Hellwegschule
Hauptschule)
Teilstandort Fröndenberg (noch
Sodenkampschule)
Die Schuldezernentinnen und Schuldezernenten sind außerdem der
Empfehlung des beauftragten Gutachters gefolgt und schlagen vor, aufgrund der
stark absinkenden Schülerzahlen für den Förderschwerpunkt Lernen kein
Förderschulangebot im Primarbereich mehr vorzuhalten.
Am 29.09.2014 wurden die Ergebnisse des Gutachtens der
Schulkonferenz der Käthe-Kollwitz-Schule unter Beteiligung des Schulträgers
vorgestellt.
Die Vorstellung des Gutachtens im Schul- und Sportausschuss der
Stadt Kamen erfolgte durch Herrn Dr. Habeck in der Sitzung am 17.11.2014.
- Käthe-Kollwitz-Schule:
Die
Käthe-Kollwitz-Schule Kamen, vor dem 01.02.2006 Sonderschule – Schule für
Lernbehinderte – wurde durch Beschluss
des Rates vom 15.12.2005 in eine Förderschule im Verbund mit den Förderschwerpunkten
Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung umgewandelt.
Seit dem 01.08.2009 hat
sie am Schulversuch „ Ausbau von Kompetenzzentren für die sonderpädagogische
Förderung (KsF)“ teilgenommen. Die Pilotphase war zunächst befristet bis
31.07.2012. Mit Bescheid der Bezirksregierung vom 03.05.2011 wurde die
Genehmigung bis zum 31.07.2013, und mit Bescheid vom 10.06.2013 bis zum
31.07.2014 verlängert.
Die
Schülerzahlenveränderung stellt sich seit dem Schuljahr 2009/2010 wie folgt
dar:
Schuljahr Primarstufe Sekundarstufe Gesamt
Schuljahr 2009/2010 26 123 149
Schuljahr 2010/2011 20
97 117
Schuljahr 2011/2012 18
86 104
Schuljahr 2012/2013 16
84 100
Schuljahr 2013/2014 10 70 80
Schuljahr 2014/2015 10
56 66
Danach
erreicht die Käthe-Kollwitz-Schule die erforderliche Schülerzahl nach der
Mindestgrößenverordnung nicht mehr und ist nach den Vorschriften der Verordnung
aufzulösen.
Nach
§ 2 der Verordnung fassen Schulträger die erforderlichen schulorganisatorischen
Beschlüsse mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn 2015/2016, für
Förderschulen, die am Schulversuch „Ausbau von Förderschulen zu
Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung gemäß § 20 Absatz 5
Schulgesetz NRW“ teilgenommen haben und beim Inkrafttreten der Verordnung die
Mindestgröße unterschritten haben, mit Wirkung spätestens zum Schuljahresbeginn
2016/2017.
Mit
dem Stand vom 19.08.2015 beläuft sich die Gesamtschülerzahl im Schuljahr 2015/2016
voraussichtlich auf 58 Schülerinnen und Schüler, die sich wie folgt auf die
verschiedenen Förderschwerpunkte und Klassen verteilen:
Förderschwerpunkt/Schülerzahl: |
|
|
|
|
|
|
L |
L/ES |
ES |
ES/L |
SQ |
ES/SQ |
Gesamt |
29 |
2 |
14 |
12 |
0 |
1 |
58 |
Klasse
1/2/3/4 |
9 |
davon
in Klasse 4: drei Schüler |
|
|||
Klasse
5/6/7 |
10 |
|||||
Klasse
7/8 |
12 |
|||||
Klasse
8/9 |
13 |
|||||
Klasse
10 |
14 |
|||||
Gesamt |
58 |
|||||
Gemäß § 76 Abs. 1
Schulgesetz NRW wirken Schule und Schulträger bei der Entwicklung des
Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den
für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen. Hierzu gehört
insbesondere die Auflösung der Schule. Wie bereits dargestellt wurden die
Ergebnisse des Gutachtens im September 2014 in der Schulkonferenz der
Käthe-Kollwitz-Schule vorgestellt.
Die vorlaufende
Mitwirkung seitens der Verwaltung zur Auflösung der Schule erfolgte im Juni
2015. Die Sitzung der Schulkonferenz hat am Montag, 24.08.2015 stattgefunden.
Die Schulkonferenz
hat wie folgt Stellung genommen:
„ Die Schulkonferenz nimmt den zu erwartenden
und bedingt durch die aktuelle Verordnung über die notwendige
Mindestschülerzahl für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb zu treffenden,
Beschluss der Auflösung der Käthe-Kollwitz-Schule mit Bedauern zur Kenntnis.
Die Schulkonferenz begrüßt den im
Schulausschuss des Kreises am 18.08.2015 getroffenen Beschluss zur Errichtung
zweier Förderschulen in Kreisträgerschaft mit den Förderschwerpunkten Lernen
und emotionale und soziale Entwicklung als Sekundarstufen-Schule im Ganztag.
Damit haben Eltern weiterhin die Möglichkeit ihr Wahlrecht zwischen Beschulung
in einer Förderschule und dem inklusiven Unterricht in einer allgemeinen Schule
auszuüben.
Die Schülerinnen und Schüler aus Kamen werden
vorbehaltlich der politischen Beschlüsse zur Gründung von Kreisschulen das
Förderzentrum Unna besuchen. Das Förderzentrum Unna soll Schülerinnen und
Schüler aus Kamen, Unna, Bönen, Schwerte, Fröndenberg und Holzwickede
aufnehmen.
Es wird angeregt, nach Beschlussfassung in
Kreis und Kommunen zeitnah das zukünftige Personaltableau der neu zu
errichtenden Schulen zu bestimmen und dabei Lehrerinnen und Lehrer, der dann ehemaligen Käthe-Kollwitz-Schule, im
Verhältnis der Schülerzahlen der Einzelgemeinden an der neuen Kreisschule in
das Personaltableau zu übernehmen. Dies bedeutet Sicherheit und Kontinuität in
der Förderung für Schülerinnen und Schüler, aber auch Sicherheit für Eltern.“
Die Anregung wird
vom Schulträger unterstützt.
- Umsetzung und Beschlüsse:
Gem. § 81 Abs. 2
SchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die
Auflösung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, nach Maßgabe
der Schulentwicklungsplanung. Laut Absatz 3 dieser Vorschrift bedarf der
Beschluss des Schulträgers der Genehmigung durch die obere
Schulaufsichtsbehörde.
Die im Rahmen der
Umsetzung des Förderschulkonzeptes zu fassenden Beschlüsse der politischen Gremien
sowohl des Kreises Unna wie auch der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zur
Schließung, Errichtung und örtlichen Verlagerung von Förderschulen sind über
die Schuldezernentenkonferenz in enger Absprache mit der unteren und oberen
Schulaufsicht vorbereitet worden.
Die untere und obere
Schulaufsicht haben bereits von Dezember 2013 bis August 2014 jeweils an den
Schuldezernentenkonferenzen teilgenommen, bei denen Herr Dr. Habeck über die
Zwischenergebnisse seiner Arbeit berichtet hat, und waren somit über den
laufenden Fortgang des Veränderungsprozesses in schulaufsichtlicher Art und
Weise stets informiert.
Am 08.06.2015 hat
ein umfangreiches Beratungs- und Informationsgespräch zwischen der
Schulverwaltung des Kreises Unna unter Einbeziehung der unteren Schulaufsicht
und den zuständigen Ansprechpartnern des juristischen und schulaufsichtlichen
Bereiches der Bezirksregierung Arnsberg stattgefunden.
Die Inhalte sowie
der rechtliche Rahmen der zu fassenden Beschlüsse sind im Verlaufe dieses Gespräches
detailliert besprochen worden.
Da sich die
Schulträger im Kreis Unna im Jahre 2013 auf ein gemeinsames Vorgehen
verständigt haben, sind die Beschlüsse des Kreises Unna wie der 10
kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Sinne einer koordinierten Verfahrensweise
inhaltsgleich zu fassen. Um dieses Ziel
zu gewährleisten, stehen die Beschlüsse des Kreistages unter dem Vorbehalt
entsprechender Beschlüsse in den Städten und Gemeinden; die Beschlüsse des
Rates der Stadt bzw. Gemeinde stehen jeweils unter dem Vorbehalt entsprechender
Beschlüsse beim Kreis Unna.
Für den Kreis Unna
wurden analoge Beschlüsse zur Schulorganisation für die Förderschulen für den
Ausschuss für Bildung und Kultur am 18.08.2015, den Kreisausschuss am
21.09.2015 und den Kreistag am 22.09.2015 vorbereitet.
- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm,
Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede
Seit dem Schuljahr
1992/1993 betreibt der Kreis Unna eine Schule für Erziehungshilfe im
Primarbereich. Der Rat der Stadt Kamen hat der seinerzeit vorgelegten
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in seiner Sitzung am 27.06.1996 zugestimmt.
2002 wurde die
Vereinbarung für den Bereich der Sekundarstufe I erweitert; der Unterricht
findet in Bergkamen statt.
Auf der Grundlage
der Schulentwicklungsplanung wurde diese Vereinbarung unbefristet
abgeschlossen. Nach § 6 Abs. 2 der Änderungs-Vereinbarung war eine Kündigung
frühestens in 2011 möglich. Seit dem ist eine Kündigung jährlich zum
Jahresende, mit Wirkung zum darauffolgenden Schuljahresende von jedem
Vertragspartner möglich. Der ausscheidende Vertragspartner ist verpflichtet,
sich nach Wirksamwerden der Kündigung noch 5 Jahre lang an dem Schuldendienst
für getätigte Investitionen und den Personalkosten seinem Anteil entsprechend
zu beteiligen.
Die Verständigung
über das gemeinsame Vorgehen der Städte und Gemeinden im Kreis Unna zur
Förderschulentwicklung schließt eine einvernehmliche Aufhebung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ein.
- Offentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über den
gemeinschaftlichen Betrieb einer Förderschule im Verbund –
Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung
Die Ursprungsfassung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kamen und der
Gemeinde Bönen über den gemeinschaftlichen Betrieb einer Sonderschule in Kamen
wurde vom Rat der Stadt Kamen am 09.12.1982 und von der Gemeinde Bönen am
16.12.1982 beschlossen. Damit hat die Stadt Kamen mit Beginn des Schuljahres
1983/1984 die der Gemeinde Bönen obliegende Verpflichtung, eine Sonderschule
für Lernbehinderte zu errichten und fortzuführen, übernommen. Die Stadt Kamen
wurde ermächtigt, den Schuleinzugsbereich der Sonderschule auf das Gebiet der
Gemeinde Bönen auszudehnen.
In Ausfluss der
Änderungen durch die Verabschiedung des Schulgesetzes NRW 2005 wurde zum
01.02.2006 die Erweiterung der Käthe-Kollwitz-Schule in eine Förderschule im Verbund
mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale
Entwicklung beschlossen.
In diesem
Zusammenhang wurde die öffentlich-rechtliche Vereinbarung entsprechend
angepasst.
Die Vereinbarung
wurde gemäß Ziffer 9 (alte und neue Fassung) auf unbestimmte Zeit
abgeschlossen. Sie kann nur aus einem wichtigen Grunde mit einer Frist von
einem Jahr zum Schluss eines Schuljahres schriftlich gekündigt werden. Ob ein
wichtiger Grund vorliegt, wird der für Sonderschulen/Förderschulen zuständigen
Schulaufsicht zur Entscheidung überlassen.
Im Zuge der
Auflösung der Förderschule ist die bestehende öffentlich-rechtliche
Vereinbarung hinfällig.
Im Rahmen des
gemeinsamen Vorgehens aller Schulträger im Kreis Unna wurde bereits das
mündliche Einvernehmen zur Aufhebung der Vereinbarung ohne Wahrung der
Kündigungsfristen, hergestellt.
- Finanzielle Auswirkungen
Zur Deckung der
durch den Betrieb der Regenbogenschule entstehenden Aufwendungen wird von den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden gem. § 56 Abs. 4 KrO NRW eine
einheitliche ausschließliche Belastung zur Kreisumlage festgesetzt. Die
differenzierte Kreisumlage ist als Teil der Kreisumlage einheitlich in vom
Hundertsätzen der Umlagegrundlagen festgesetzt. Für den Kreis Unna ergab sich
aufgrund der Berechnungen ein umlagefähiger Aufwand für 2014 von rd. 1,13 Mio.
€ (2015: 1,09 Mio. €).
Es ist beabsichtigt,
mit Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna
und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den
Gemeinden Bönen und Holzwickede für die Fortführung einer Schule für
Erziehungshilfe zum Schuljahresende 2015/16 diese differenzierte Kreisumlage
zum Betrieb der Regenbogenschule aufzuheben.
Alle Aufwendungen
für die Förderschulen in Trägerschaft des Kreises Unna werden ab dem
Haushaltsjahr 2017 über die allgemeine Kreisumlage finanziert.
Für das
Haushaltsjahr 2016 wird die Umlage wie folgt erhoben:
• Bis zum 31.07.2016 über die differenzierte Kreisumlage
• Ab dem 01.08.2016 über die allgemeine Kreisumlage.
- Nutzung des Schulgebäudes/Verwendung des
Standortes Käthe-Kollwitz-Schule
Über die weitere
Nutzung des Schulgebäudes ist gesondert zu beraten.