Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates folgende Vertreter der Verwaltung benannt:
ordentliches
Mitglied stv.
Mitglied
GSW – Gesellschafterversammlung Ralf Tost nicht
vorgesehen
UKBS – Aufsichtsrat Dr. Uwe Liedtke Christian Frieling
VHS – Verbandsversammlung Christian Frieling Ingelore Peppmeier
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.
Für die Wahrnehmung der entsprechenden Mitgliedschaftsrechten in der Gesellschafterversammlung der GSW, im Aufsichtsrat der UKBS und in der Gesellschafterversammlung der VHS war bisher Herrn Reiner Brüggemann benannt. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Kamen hat Herr Brüggemann die Sitze in den Gremien verloren. Eine Nachbesetzung ist daher erforderlich.
Der Bürgermeister benennt die Vertreter der Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.