Betreff
Nachbesetzungen von Mitgliedschaften in Gremien
Vorlage
040/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters werden gem. § 113 Abs. 2 GO NRW für die weitere Wahlperiode des Rates folgende Vertreter der Verwaltung benannt:

 

                                                                        ordentliches Mitglied               stv. Mitglied

 

GSW – Gesellschafterversammlung             Ralf Tost                                 nicht vorgesehen

 

UKBS – Aufsichtsrat                                       Dr. Uwe Liedtke                      Christian Frieling

 

VHS – Verbandsversammlung                       Christian Frieling                     Ingelore Peppmeier


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

Ist nach den Vorschriften des Gesellschaftervertrages/der Satzung mehr als 1 Vertreter zu benennen, so muss gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Gemeinde dazuzählen.

 

Für die Wahrnehmung der entsprechenden Mitgliedschaftsrechten in der Gesellschafterversammlung der GSW, im Aufsichtsrat der UKBS und in der Gesellschafterversammlung der VHS war bisher Herrn Reiner Brüggemann benannt. Mit dem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Kamen hat Herr Brüggemann die Sitze in den Gremien verloren. Eine Nachbesetzung ist daher erforderlich.

Der Bürgermeister benennt die Vertreter der Verwaltung gemäß Beschlussvorschlag.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.