Beschlussvorschlag:
Im Produkt 42.01.01 – Bereitstellung und Betrieb von Sportanlagen – wird
für die Maßnahme Nr. 448 "Umsetzung Konzept Kunstrasenplätze" im
Haushaltsjahr 2015 ein Betrag in Höhe von bis zu 130.000 € überplanmäßig
bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Sachstand Sportflächen
Die Verwaltung hat letztmalig in der Sitzung des Schul-
und Sportausschusses am 19.02.2015 einen Bericht über den Stand der Umsetzung
und mögliche Kostenentwicklung der Maßnahmen zur Errichtung einer zentralen
Sportplatzanlage am Schulzentrum und zur Modernisierung des Jahnstadions
vorgetragen (Mitteilungsvorlage 002/2015).
Die Maßnahmen konnten in der Fläche Ende Oktober 2014
abgeschlossen werden, so dass eine Übergabe der Sportflächen an die nutzenden
Vereine und Schulen erfolgen konnte.
Für die Modernisierungs- und
Ausbaumaßnahmen an der zentralen Sportplatzanlage am Schulzentrum (Errichtung
Kunstrasenplatz, Modernisierung der bisherigen Kampfbahn Typ C und Umgestaltung
der Mehrzweckspielfelder) sind einschließlich der Planungskosten Leistungen in
Höhe von 1.990.000 € beauftragt worden.
Die Ausstattung der Tribünenanlagen an
dem Großspielfeld und der Kampfbahn mit einer Überdachung konnte
zwischenzeitlich ebenfalls abgeschlossen werden. Hierfür wurden Leistungen in Höhe von 69.000 €
beauftragt.
Die beauftragten Leistungen zum Umbau
des Tennenplatzes des Jahnstadions in einen Kunstrasenplatz belaufen sich
einschließlich Planungskosten auf 575.000 €.
In der weiteren Umsetzung befindet sich auf der zentralen
Sportplatzanlage die Errichtung des Mehrzweck- und Umkleidegebäudes.
Sachstand Mehrzweck- und
Umkleidegebäude
Wie bereits in den Sitzungen des Schul- und Sportausschusses am
16.06.2014 (Mitteilungsvorlage 058/2014) und 19.02.2015 durch die Verwaltung
dargelegt, waren bei der Gestaltung des Mehrzweck- und Umkleidegebäudes und des
Raumprogrammes ein intensiver Abstimmungsprozess mit den Vereinen Kamener
Sport-Club e.V. (KSC) und dem Türkischen Sportclub Kamen 1980 e.V. (TSC) sowie
Gespräche mit der Gesamtschule und der Fridtjof Nansen Realschule zu führen.
Zielsetzung der Verwaltung war hierbei eine
Vergleichbarkeit mit den Gebäudestrukturen der anderen Fußballvereine und der
Notwendigkeit einzelner Räume sowie die Orientierung an den zur Verfügung
stehenden Haushaltsmitteln für die Baukosten des Gebäudes (nur Hochbau) in Höhe
von 750.000 €. Eine in
diesem Rahmen zu realisierende Grundfläche des Mehrzweck- und Umkleidegebäudes
wurde mit rd. 450 m² angesetzt. Sowohl durch den KSC als auch den TSC wurden
Anforderungen an die Raumstrukturen vorgetragen, die mit rd. 800 m² deutlich
über diesem Orientierungsrahmen gelegen haben.
Mit Blick auf eine multifunktionale Nutzung einzelner
Räume, der vorgesehenen Nutzung der zwei im Außenumkleidebereich der Sporthalle
I des Schulzentrums befindlichen Umkleide- und Duschräume sowie einer Nutzung
von Fertiggaragen, die von der Sportplatzanlage Lüner Höhe zur zentralen
Sportplatzanlage verbracht wurden, ist nunmehr ein Mehrzweck- und Umkleidegebäude
mit einer Bruttogrundfläche von 43,36 m x 13,01 m (564,11 m²) vorgesehen, das
sowohl den grundsätzlichen Ansprüchen der Vereine als auch der Schulen
entspricht.
Überdies ist dieses Raumprogramm für 4 künftige
Raumnutzer im Vergleich mit anderen Vereinsgebäudestrukturen vertretbar. Ferner
entspricht der den Fußballvereinen zugestandene Flächenanteil in der
Größenordnung den aufgegebenen Flächen der Altstandorte.
Auf dieser Grundlage wurde durch das beauftragte Büro
Lindner Lohse Architekten BDA, Dortmund, die weitere Bauausführungsplanung
fortgeführt sowie die Ausschreibung der Hochbaumaßnahme des Gebäudes
vorbereitet.
In diesem Rahmen war auch die notwendige Kostenschätzung
nach DIN 276 zu aktualisieren. Hierbei zeichnete sich eine Überschreitung des
bisher angenommenen Kostenrahmens ab.
Die Verwaltung hat daher bereits vor Durchführung der
Ausschreibung auch alternative Möglichkeiten zur Finanzierung geprüft und mit
den GSW Gemeinschaftsstadtwerken GmbH Kamen – Bönen – Bergkamen Verhandlungen
über eine Realisierung der Elektro- sowie Heizungs-, Lüftungs- und
Sanitärtechnik (Kostengruppe 400) im Rahmen eines Contractingvertrages geführt.
Seit
vielen Jahren besteht für den Schulkomplex ein Fernwärmeversorgungsvertrag mit
den GSW. Die Wärme für die Gesamtschule und die angrenzenden Sporthallen wird
aus dem von GSW betriebenen Blockheizkraftwerk (BHKW) nebst Spitzenlastkesseln
bereitgestellt. Eine Einflechtung dieses Gebäudes in das bestehende
Vertragswerk war daher naheliegend, zumal durch die Einbeziehung des
bestehenden BHKW in das Heizungskonzept erhebliche Baumittel für die Erreichung
der EnEV 2014 eingespart werden können. Durch den hohen
Kraft-Wärme-Kopplungsanteil kann die Errichtung und der Betrieb einer
Luftwärmepumpe für das Gebäude entfallen. Der geplante hohe energetische
Standard wird trotzdem beibehalten. Der vergleichbar niedrige
Primärenergiefaktor der Wärmeerzeugung aus dem BHKW von etwa 0,7 (1,1 = Erdgas)
verdeutlicht einen geringen Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und
Verteilung der Fernwärme und setzt damit die Rahmenbedingungen für eine
effiziente Gebäudeheizung zur Schonung unserer Energieressourcen.
Die bereits beauftragten und finanzierten Planungskosten
belaufen sich auf rd. 120.000 €:
Architektenleistung rd. 76.000 €
Gebäudestatik und Vermessung rd. 30.000 €
Fachingenieurleistungen Elektro / HLS rd. 9.500 €
Wärmeschutznachweise rd. 4.500 €
Die noch zu beauftragenden ausstehenden
Fachingenieurkosten für Heizung/Sanitär und Elektro sowie die Hausanschlusskosten
gehören zum Los 2 und werden über den Fernwärmeversorgungsvertrag finanziert.
Die
Ausführung der Hochbaumaßnahme wurde durch die Vergabestelle in der 14. KW 2015
(30.03. – 02.04.2015) beschränkt ausgeschrieben. Zum Submissionstermin am
12.05.2015 sind 2 Angebote eingegangen, deren Angebotspreise deutlich über dem
Kostenrahmen lagen. Die Ausschreibung wurde daher gem. § 17 Abs.1 Nr. 3 VOB/A
aufgehoben. Da eine erneute Ausschreibung kein anderes annehmbares Angebot
verspricht und auch aus terminlichen Gründen nicht in Betracht kommt, hat die
Verwaltung entschieden, mit beiden beteiligten Firmen auf Grundlage der
abgegebenen Angebote im Rahmen einer freihändigen Vergabe gem. § 3 Abs. 5 Nr. 4
VOB/A zu verhandeln. Durch die Einbeziehung der Heizung durch die GSW, Annahmen
von günstigeren Nebenangeboten und die Verringerung von Einheitspreisen ohne
Standardeinbußen ist eine Verringerung der Angebotspreise zu erwarten. Diese
Verhandlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Eine Auftragserteilung
wird für den 01.07.2015 angestrebt.
Die Baukosten für das Mehrzweck- und Umkleidegebäude
(Bauwerk – Baukonstruktion – und Außenanlagen; Kostengruppen 300 und 500) sind
nunmehr mit rd. 880.000 € anzunehmen.
Diese Summe kann sich im Rahmen des noch nicht
abgeschlossenen freihändigen Vergabeverfahrens jedoch noch weiter reduzieren.
Der bestehende Fernwärmeversorgungsvertrag mit den GSW
für die Gesamtschule ist um zusätzliche technische Anlagen (Kostengruppe 400)
in Höhe von rd. 300.000 € zu erweitern.
Die Bauzeit für das Mehrzweck- und Umkleidegebäude wird 6
Monate betragen. Der Baubeginn soll am 01.08.2015 erfolgen.
Finanzielle
Verwirklichung
Durch Ermächtigungsübertragung aus dem Produkthaushalt
2014 stehen in den Produkten 42.01.01 sowie 21.02.01 unter der Maßnahme 448 für
das Jahr 2015 noch Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 € zur Verfügung, so dass
weitere investive Ausgaben in Höhe von bis 130.000 € überplanmäßig
bereitzustellen sind.
Die überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von bis
zu 130.000 € wird durch investive Minderausgaben im Produkt 57.02.01 bei der
Maßnahme Nr. 537 gedeckt.
Die Aufwendungen für die Gas,- Strom- und Wasserkosten ab
2016 werden sich auf Grund des fortgeschriebenen Fernwärmeversorgungsvertrages entsprechend erhöhen.
Anlagen:
Lageplan
Grundriss
Ansichten