Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2014
Vorlage
035/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2014 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 283.904,80 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2014 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 294.270 € angemeldet. Dies entspricht dem Wirtschaftsplan 2014 (314.269 €) der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.

Im Jahr 2014 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 294.269 € geleistet. Da der tatsäch­liche Verlust 283.904,80 € beträgt sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 10.364,20 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK eine weitere Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund der Kündigungen eines Mietvertrages und aufgrund 11 auslaufender Mietverträge können 2015 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist die Nachfrage potentieller, geeigneter Existenzgründer u. a. konjunktur- und arbeitsmarktbedingt weiterhin äu­ßerst verhalten.

 

Gem. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesell­schafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat, über die Feststellung des Jahresab­schlusses, über die Genehmigung des Lageberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustel­lende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebe­richt wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treu­berater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung in der Sitzung am 15.06.2015 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvor­schlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Ge­sellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Anlagen:

 

Testatexemplar der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2014