Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 21.01.05
hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen Ausgabe im Produkt 21.01.05
Vorlage
034/2015
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag:
Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:
Im Produkt 21.01.05 – Gesamtschule – werden für die Maßnahme 0038 „Fenster, Lüftung, Sanitär“ überplanmäßig 80.000,- € für das Haushaltsjahr 2015 bereitgestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom (Vorlage-Nr. 033/2015)
Anlagen:
Dringlichkeitsentscheidung