hier: Kernaussagen der Machbarkeitsstudie und Perspektiven
Beschlussvorschlag:
Die vorliegenden
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr RS1 werden
unterstützt. Es ist ein Finanzierungs- und Trägerschaftskonzept zwischen Bund,
Land und Kommunen unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit zu
erarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, an Schritten zur Umsetzung sowie an
den vom RVR initiierten Gesprächen zur Finanzierung und Trägerschaft aktiv
mitzuwirken. Die Stadt Kamen bekennt sich aufgrund der Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie zu dem Ziel gemeinsam mit den beteiligten Kommunen und dem
RVR den RS 1 nach dem Vorliegen eines abgestimmten und tragbaren Finanzierungs-
und Trägerschaftskonzeptes zeitnah zu realisieren.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Anlass und Ziel
Die Geburtsstunde des Projektes Radschnellweg Ruhr geht auf das
Kulturhauptstadtjahr 2010 zurück, als 3 Millionen Menschen an dem Tag des
Kulturprojektes „Stillleben“ aus der gesperrten A 40 einen Stadtboulevard
machten und sich mit dem Fahrrad zwischen den Städten bewegten. In Anknüpfung
an das laufende RVR-Projekt „Rheinische Bahn“ entstand die Idee einer durchgehenden
hochwertigen Radschnellverbindung zwischen Duisburg und Dortmund mit Fortsetzung
bis Hamm. Weitere Impulsgeber für die Projektidee waren positive ausländische
Beispiele insbesondere aus den Niederlanden und Kopenhagen, wo seit Jahren
Programme für sog. „Fietssnelwege“ bzw. Cycle Super Highways umgesetzt werden.
Die Entwicklung leistungsfähiger, zugleich stadt- und
umweltverträglicher Mobilitätskonzepte ist eine der großen Herausforderungen in
den meisten Metropolen und Ballungsräumen weltweit. In den letzten Jahren wurde
immer deutlicher, dass regionale und verkehrsmittelübergreifende Planungsansätze
notwendig sind, um den stetig komplexeren Herausforderungen urbaner Verdichtungsräume
gerecht zu werden. Dabei spielt das Fahrrad als besonders umweltfreundliches
und ressourcenschonendes Verkehrsmittel eine zentrale Rolle.
Durch die rasante technische Entwicklung immer leistungsstärkerer und
komfortablerer Pedelecs können heute deutlich größere Entfernungen im
Fahrradverkehr zurückgelegt und neue Zielgruppen angesprochen werden. Dadurch
wird das Fahrrad, gerade auch im Alltagsverkehr, zu einer echten Alternative
insbesondere im Bereich der Nahmobilität. Diese Entwicklung ist für den
polyzentrischen Ballungsraum der Metropole Ruhr mit seinen nahen Distanzen
zwischen den Städten und Kreisen von besonderer Bedeutung. Mit dem
Radschnellweg Ruhr ( RS 1) wird eine komfortable und sichere Infrastruktur für
den Radverkehr geschaffen, die dieser Entwicklung Rechnung trägt
(Premiumradweg). Er verbindet die großen Oberzentren und Hochschulen der Region
und verläuft durch die zentralen urbanen Räume in der Hauptnachfrageachse für
Mobilität in der Metropole Ruhr. Mit gut 101 km ist er der längste
Radschnellweg überhaupt.
Vor allem für längere Strecken mit dem Rad gilt: sicher, komfortabel und
zügig. Entsprechend sollen überdurchschnittlich hohe, auf Landesebene
entwickelte Ausbau- und Qualitätsstandards bzgl. Breite, Oberfläche,
Geradlinigkeit, weitgehende Kreuzungsfreiheit, Beleuchtung usw. realisiert
werden. Mit dem RS 1 werden in vielen Fällen neue städtische Qualitäten
geschaffen; dabei spielt die Linienführung eine entscheidende Rolle.
Entsprechend des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 20.06.2011 (DRS
12/0381) hat der Regionalverband Ruhr (RVR) im Februar 2012 die
Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg beauftragt. Diese ist vom
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aus Mitteln des
Nationalen Radverkehrsplanes zu 100 % finanziert worden. Die Ergebnisse der Studie
sind auf drei teilregionalen Dialogveranstaltungen vorgestellt und diskutiert
worden: Am 11.09.2014 in Dortmund wurde den anwesenden Vertretern aus örtlicher
Politik, Verbänden und Verwaltung u.a. auch der Stadt Kamen die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie und der östliche Streckenabschnitt des RS 1ausführlich
vorgestellt und diskutiert.
Unmittelbar vor diesen drei teilregionalen Veranstaltungen ist die
Machbarkeitsstudie am 05.09.2014 auf einer gemeinsamen Pressekonferenz vom BMVI
als Fördermittelgeber vertreten durch die Parlamentarische Staatssekretärin
Katherina Reiche sowie vom RVR als Fördermittelnehmer durch die
Regionaldirektorin sowie den Bereichsleiter Planung der Öffentlichkeit vorgestellt
worden. Die Studie ist über die Webseite www.RS1.ruhr öffentlich und kostenfrei abrufbar. Bei
Bedarf können auf Anforderungen beim FB 60 (Herr Breuer) Druckexemplare der
Machbarkeitsstudie bereitgestellt werden (s. auch Anlage zur Einladung
Planungs- und Straßenverkehrsausschuss 8.9.2014).
Machbarkeitsstudie
Mit der Erarbeitung der Hauptstudie (Linienführung, infrastrukturelle
Anforderungen, Gestaltungshandbuch etc.) ist ein Planerkonsortium der Büros
Planersocietät (Dortmund), Planungsbüro DTP (Essen), Planungsbüro VIA eg (Köln)
und OrangeEdge (Hamburg) beauftragt worden. Parallel und in ständiger
Abstimmung mit der Hauptstudie hat die Agentur tippingpoints (Bonn) ein
Kommunikationskonzept für den RS1 erarbeitet. Das Büro TCI Röhling (Waldkirch)
hat die Nutzen-Kosten-Analyse erstellt.
Der Erarbeitungsprozess der Machbarkeitsstudie wurde unter Federführung
des RVR kontinuierlich durch einen interkommunalen Arbeitskreis fachlich
begleitet, in dem neben den beteiligten kommunalen Partnern Duisburg, Mülheim
a. d. Ruhr, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Dortmund, Kreis Unna, Stadt Unna,
Kamen, Bergkamen und Hamm auch das Land NRW (Ministerium für Bauen, Wohnen,
Stadtentwicklung und Verkehr), Straßen.NRW, die Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der Allgemeinde Deutsche Fahrrad Club
(ADFC) und Institutionen des Naturschutzes vertreten waren. Grundlegende
strategische Zielsetzungen wurden in einem zweimal tagenden Lenkungskreis mit
den zuständigen Beigeordneten beraten.
Auf Wunsch des Fördermittelgebers hat der RVR parallel einen
bundesweiten Arbeitskreis organisiert und damit eine fachliche Informations-
und Diskussionsplattform geschaffen, die den nationalen Modellcharakter des
Projektes unterstreicht.
Linienführung auf Kamener
Stadtgebiet
Der RS 1 wird von Unna-Königsborn kommend östlich entlang der Kaserne
bis zur Gießerstraße geführt. Der Gießerstraße folgt der RS 1 in Richtung
Westen bis zur Trasse der ehemaligen Klöcknerbahn, dem "Max-von der
Grün-Weg". der ehemaligen Bahntrasse folgt der RS 1 in Richtung Hamm bis
zur Stadt Bergkamen.
Die Linienführung auf dem Gebiet der Stadt Kamen ist mit
Plandarstellungen und Erläuterungen der Anlage zu entnehmen (Auszug aus Kapitel
4 der Machbarkeitsstudie).
Bausteine und Kernergebnisse
der Machbarkeitsstudie
Die vorliegende Machbarkeitsstudie belegt die Machbarkeit der
untersuchten Linienführung. Sie beleuchtet die vielfältigen, für die Umsetzung
eines derart ambitionierten Projektes relevanten planerischen Aspekte, wobei
verschiedene allgemein übertragbare Lösungsvorschläge, insbesondere für den
urbanen Raum, im Rahmen eines Planungs- und Gestaltungshandbuchs entwickelt
werden. Auf Basis der ermittelten Kostenschätzung wurde erstmals für ein
derartiges Radwegeprojekt eine Nutzen-Kosten-Analyse erstellt. Weiterhin ist
ein Kommunikationskonzept wesentlicher Teil der Machbarkeitsstudie.
Die Kernergebnisse der Machbarkeitsstudie lassen sich wie folgt
zusammenfassen:
-
Der RS
1 hat ein enormes Nachfragepotenzial im unmittelbaren zwei Kilometer-Einzugsbereich
der Strecke (rd. 1,6 Mio Einwohner, 430.000 Arbeitsplätze, rd. 150.000 Studierende)
-
Rd. 92
% der Strecke verläuft auf vorhandenen Verkehrswegen, ca. 32 % auf ehemaligen
Bahntrassen, ca. 43 % auf auszubauenden Wegen und ca. 17 % in umgebautem
Straßenraum.
-
Die
Kostenschätzung hat insgesamt 183,7 Mio € ergeben, dies entspricht rd. 1,81 Mio
€/km und damit Erfahrungswerten mit vergleichbaren europäischen Projekten
-
Einen
Großteil der ermittelten Kosten beanspruchen Ingenieurbauwerke wie Brücken und
Unterführungen zur Wahrung der vorgegebenen NRW-Qualitätsstandards
-
Die
Nutzen-Kosten-Analyse ergibt ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis von 4,8
-
Der RS
1 bewirkt rd. 50.000 PKW-Fahrten weniger pro Tag mit entsprechend positiven
Auswirkungen auf Umwelt, Klima und Gesundheit
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Der RS
1 ist ein Gewinn an Lebens- und Stadtqualität
-
Der RS
1 ist ein Alleinstellungsmerkmal der Metropole Ruhr. In Qualität, Umfang und
Lage ist er einzigartig und damit schon jetzt beispielgebend für weitere
Projekte in NRW und in anderen Bundesländern
-
Der RS
1 ist eine Infrastruktur für alle Einkommens- und alle Altersgruppen
-
Der RS
1 ist Rückgrat der 2012 beschlossenen Regionalen Radwegekonzeption der
Metropole Ruhr und ist eng verzahnt mit den kommunalen Radwegenetzen
-
Die
weitere Umsetzung des Projektes erfordert eine der Bedeutung der Infrastruktur
angepasste Trägerschafts- und Finanzierungsstruktur unter Beteiligung von Bund,
Land und kommunaler Ebene.
Perspektiven, Finanzierung und
Trägerschaft
Die Machbarkeitsstudie bietet eine solide Grundlage für den weiteren
politischen Beratungs-, Planungs- und Kommunikationsprozess in der
Öffentlichkeit. Im Rahmen der weiteren Planung und Bürgerbeteiligung sind für
Teilabschnitte der vorgeschlagenen Linienführung sicherlich auch noch Varianten
einzubeziehen und Detaillösungen zu entwickeln.
Von entscheidender Bedeutung ist jedoch die Lösung der zentralen Fragen
bzgl. Finanzierung und Trägerschaft. Die Kostenschätzung zeigt, dass unter den
bisherigen Förderbedingungen für Radverkehrsanlagen die Realisierung des
Radschnellweges weder durch die Kommunen noch durch den RVR möglich ist. Aus
der überörtlichen Verbindungsfunktion, dem bundesweiten Modellcharakter als
innovative Verkehrsinfrastruktur und dem Entlastungspotenzial für Bundesfernstraßen
lässt sich eine Verpflichtung übergeordneter Planungsebenen zur Übernahme der
Baulastträgerschaft für Radschnellwege ableiten.
Vorgesehen ist die Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitskreises
bestehend aus Bund, Land, Kommunen bzw. dem RVR, um Finanzierungsmöglichkeiten
anhand bestehender Förderkulissen und noch zu entwickelnder Fördertatbestände
bundes-, landes- sowie ressortübergreifend zu erarbeiten. Dabei ist die Frage
der Sicherstellung eines langfristigen Qualitätsmanagements für Radschnellwege
und die Bereitstellung der entsprechenden Mittel für die Unterhaltung einzubeziehen.
Sowohl der Bund als auch das Land NRW haben ihre Bereitschaft signalisiert,
gemeinsam mit den kommunalen Partnern tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Das
Land NRW hat erklärt, noch in dieser Legislaturperiode das Straßen- und
Wegegesetz zu novellieren und Radschnellwege als sog. Landesradwege in die
Baulast des Landes zu übernehmen. Sofern die Regelungen dann analog zu
Landesstraßen erfolgen, läge die Baulast bei Kommunen unter 80.000 Einwohner
dann beim Land NRW:
Der RVR steht mit dem Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr (MBWSV) im Hinblick auf die Einrichtung des o.g. Arbeitskreises
bereits in Gesprächen. Seitens des MBWSV ist ein hohes Maß an Unterstützung für
die Umsetzung des RS1 bereits mehrfach öffentlich bekundet worden. Direkt zu
Beginn dieses Jahres hat Landesverkehrsminister Michael Groschek am 2.01.2015
betont „der Radschnellweg Ruhr sei ein Schatz, den wir heben müssen. Ich setze
darauf, dass wir mit vielen Partnern den RS1 anschieben.“ Anlass hierzu waren
die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage, die das FORSA-Institut für den
Initiativkreises Ruhr erstellt hat. 63 Prozent der befragten Bürgerinnen und
Bürger des Ruhrgebietes sprechen sich hiernach für den Bau des RS1 aus.
Als Voraussetzung für Verhandlungen mit dem Bund zu einem Finanzierungs-
und Trägerschaftskonzept wird seitens des MBWSV die Notwendigkeit gesehen,
dass sich die Region in einem ersten Schritt zu der Realisierung des RS1 im
Grundsatz bekennt. Mit Blick auf zielführende und erfolgversprechende
Gespräche mit dem Bund soll mit diesem Grundsatzbeschluss gewährleistet
werden, dass nach dem Abschluss entsprechender Verhandlungen auch eine zeitnahe
Realisierung in Aussicht gestellt werden kann. Durch die Beteiligung des RVR an
diesen Gesprächen soll die fortlaufende Information der Region und der
unmittelbar beteiligten Kommunen gewährleistet werden.
Der RS1 als Zukunftsband der
städtebaulichen Entwicklung und Erneuerung
Bereits entlang der fertiggestellten Radwegetrasse auf der Rheinischen
Bahn von der Universität Essen bis zur Stadtgrenze Mülheim an der Ruhr wird
deutlich, welche städtebaulichen Impulse durch öffentliche und private
Investitionen ausgelöst werden können. Durchgeführte Fassadensanierungen bei
etlichen Häusern zu der neu gebauten Radwegetrasse haben aus der ehemaligen
„Hinterhoflage“ zur ehemaligen Bahnstrecke eine neue Vorderfont entstehen
lassen. Wichtige städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen wie das „Ruhrbania“ in
Mülheim an der Ruhr sowie das Uferviertel mit dem Niederfeldsee in
Essen-Altendorf, der Krupp-Gürtel und das neu entstandene Uni-Quartier in
Essen werden durch die hochwertige Rad- und Fußwegeverbindung miteinander
verbunden.
Der RS1 kann somit sowohl bei bereits geplanten Entwicklungsmaßnahmen
ergänzende Qualitäten als Freiraum- oder Grünverbindung schaffen, als auch
Impulse für neue städtebauliche Entwicklungsprojekte auslösen. Die Beteiligung
der Anlieger entlang des RS1 ist entscheidend, um ihre Belange in angemessener
Form berücksichtigen zu können. In enger Zusammenarbeit mit den Städten ist es
für den RVR vorstellbar, solche Entwicklungspotentiale als integrative
Maßnahmen im Zusammenhang und in Ergänzung zum RS1 zu ermitteln. Das MBWSV hat
bereits signalisiert, dass ein ernsthaftes Interesse an einer Verknüpfung
zwischen dem RS1 mit städtebaulichen Impulsen und Aufwertungsstrategien
besteht. Dies könnte dann durch Maßnahmen aus der Städtebauförderung
unterstützt werden.
Der RVR wird das Interesse seitens der Kommunen an einer vertiefenden
Untersuchung abfragen und den Gremien hierüber berichten.
Fazit und nächste Schritte
Die Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr kommt zu dem Ergebnis,
dass die geplante Trasse zwischen Duisburg und Hamm mit den Qualitätskriterien
des Landes grundsätzlich realisierbar ist. Einzelne Detailfragen der
Trassenführung können und sollen noch im Rahmen der nächsten Planungsschritte
näher bestimmt werden. Die erstmals in Deutschland für ein Radverkehrsprojekt
erstellte Nutzen-Kosten-Analyse weist nach, dass die Investitionskosten für den
RS1 mit dem Nutzenfaktor von 4,8 einen hohen volkswirtschaftlichen Gewinn für
die Metropole Ruhr auslösen.
Mit dem RS1 bekommt die Metropole Ruhr eine Vorreiterrolle in Sachen umweltschonender,
gesunder und nachhaltiger Mobilität und ein Projekt mit bundesweiter
Strahlkraft. Die Gesamtregion und die unmittelbar beteiligten Kommunen haben
die Erstellung der Machbarkeitsstudie mit hoher Motivation und Engagement
begleitet. Dieses Engagement soll nun verstetigt werden, um den Radschnellweg
Ruhr nach dem Vorliegen eines Finanzierungs- und Trägerschaftskonzeptes
zeitnah von Duisburg bis Hamm zu realisieren.
Die Realisierung dieser hoch innovativen und zukunftsweisenden
Infrastruktur kann nur mit vielen Partnern gemeinsam erfolgreich gelingen. Eine
alleinige Finanzierung und Trägerschaft durch die Kommunen und/oder durch den
Regionalverband Ruhr ist mit Verweis auf die angespannte Haushaltslage nicht
darstellbar. Dieses Projekt mit nationaler Strahlkraft ist nur mit Investitionszuschüssen
seitens der Europäischen Union, des Bundes und des Landes realisierbar, ohne
hierbei andere Verkehrsträger zu vernachlässigen.
Anlagen: