Betreff
Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
017/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt den durch die Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH am 19.12.2014 beschlossenen Gesellschaftsvertrag unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht und des Bundesversicherungsamtes. Die Zustimmung des Bundeskartellamtes, der Kirchenaufsicht und des Rates der Stadt Lünen liegen zwischenzeitlich vor.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18. September 2014 der Übernahme des Krankenhausbetriebs des evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund zugestimmt und die Geschäftsführung der Klinikum Westfalen GmbH beauftragt im Namen der Gesellschafter ein in der Vorlage dargelegtes Angebot zu unterbreiten. Nach Abschluss der Verhandlungen ergeben sich im Rahmen des Ratsbeschlusses folgende Ergebnisse:

 

1 a) Die Einbringung des evangelischen Krankenhauses Lütgendortmund und des damit verbundenen Krankenhausbetriebs in die Klinikum Westfalen GmbH erfolgte zum 01.01.2015. Die Stiftung Volmarstein ist nunmehr mit 1% Anteil als Gesellschafter an der Klinikum Westfalen GmbH beteiligt.

 

1 b) Die Gesellschafteranteile werden wie folgt verteilt:

 

 

DRV-KBS

Stadt Lünen

Stadt Kamen

Stiftung Volmarstein

ALT

59,8%

20,1%

20,1%

-

NEU

59,2%

19,9%

19,9%

1%

 

2 a) Im Rahmen des Ratsbeschlusses hat das Klinikum Westfalen, durch personalwirtschaftliche Maßnahmen, ohne eine Erhöhung der Stellenanteile 49 Vollkräfte aus dem Bethanien-Krankenhaus in Hörde übernommen.

 

2 b) Bestehende Verbindlichkeiten sowie Bankdarlehen der Stiftung Volmarstein wurden in Höhe der in der Angebotsofferte genannten Größenordnung übernommen.

 

2 c) Die Abstimmung mit der Feuerwehr zum Brandschutzkonzept für den Standort Lütgendortmund ist erfolgt.

 

2 d) Die Klinikum Westfalen GmbH hat, laut Ermächtigung, das in Rede stehende Krankenhausgelände Lütgendortmund von der Evangelischen Kirche gekauft.

 

3)    Die Zustimmung der KZVK zum Zäsurmodell der „Partiellen Beteiligung“ liegt vor.

 

Die noch ausstehenden Zustimmungen der im Beschlussvorschlag genannten Institutionen sind initiiert und werden im Laufe der nächsten Wochen erwartet.

 

Damit hat die Geschäftsführung der Klinikum Westfalen GmbH die Vorgaben der Gesellschafter umfänglich erfüllt. Es wird insofern um Zustimmung für den Beschlussvorschlag gebeten.

 


Anlagen:

 

- Gesellschaftervertrag (neu) mit markierten Änderungen

- Testat des Wirtschaftsprüfers (NICHT ÖFFENTLICH)