Betreff
Abberufung und Bestellung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung
Vorlage
016/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Herr Jörg Mösgen wird als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung abberufen.

Herr Ralf Tost wird zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung bestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit dem Ausscheiden des Beigeordneten Reiner Brüggemann zum 01.04.2015 ergeben sich notwendige organisatorische Änderungen. Diese führen u. a. dazu, dass der bisherige Betriebs-leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung, Herr Jörg Mösgen, als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung abzuberufen ist.

 

Die Aufgaben des Betriebsleiters wird mit Wirkung vom 01.04.2015 Herr Ralf Tost wahrnehmen.

 

Gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen (Betriebssatzung) entscheidet der Rat der Gemeinden über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung.

 

Grundsätzlich berät der Betriebsausschuss nach § 5 Abs. 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung die Beschlüsse des Rates vor. Da die nächste Sitzung des Betriebsausschusses erst im Juni 2015 stattfindet und die grundsätzlichen Informationen zu den beabsichtigten organisatorischen Veränderungen bereits in der Sitzung des Rates am 11.12.2014 erfolgten, wird die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung direkt dem Rat vorgelegt.