Beschlussvorschlag:
Herr Jörg Mösgen wird als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung abberufen.
Herr Ralf Tost wird zum Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung bestellt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Mit
dem Ausscheiden des Beigeordneten Reiner Brüggemann zum 01.04.2015 ergeben sich
notwendige organisatorische Änderungen. Diese führen u. a. dazu, dass der
bisherige Betriebs-leiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung, Herr Jörg
Mösgen, als Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung abzuberufen
ist.
Die
Aufgaben des Betriebsleiters wird mit Wirkung vom 01.04.2015 Herr Ralf Tost
wahrnehmen.
Gemäß
§ 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) i.V.m. § 3 Abs. 1 der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den
Betrieb Stadtentwässerung Kamen (Betriebssatzung) entscheidet der Rat der
Gemeinden über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung.
Grundsätzlich
berät der Betriebsausschuss nach § 5 Abs. 4 EigVO NRW i.V.m. § 4 Abs. 3 der
Betriebssatzung die Beschlüsse des Rates vor. Da die nächste Sitzung des
Betriebsausschusses erst im Juni 2015 stattfindet und die grundsätzlichen
Informationen zu den beabsichtigten organisatorischen Veränderungen bereits in
der Sitzung des Rates am 11.12.2014
erfolgten, wird die Entscheidung über die Abberufung und Bestellung direkt dem
Rat vorgelegt.