Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt Frau Christiane Klanke als stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Herr Runde wurde zum stellvertretenden Mitglied für die Stadt Kamen in den Verwaltungsrat der Sparkasse UnnaKamen bestellt. Herr Runde hat sein Mandat zum 31.12.2014 niedergelegt, weshalb eine Nachbesetzung für dieses Mandat erforderlich ist.
Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte.
Die SPD-Fraktion schlägt Frau Christiane Klanke als neues stellvertretendes Mitglied vor.