Betreff
Nachbesetzung eines Vertreters für den Beirat der Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
013/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt folgenden Vertreter in den Beirat der Klinikum Westfalen GmbH

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach §§ 63 Abs. 2, 113 GO NRW werden die Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.

 

Herr Runde wurde als Vertreter der Stadt Kamen in den Beirat der Klinikum Westfalen GmbH bestellt. Herr Runde hat sein Mandat zum 31.12.2014 niedergelegt, weshalb eine Nachbesetzung für dieses Mandat erforderlich ist.

 

Nach § 50 Abs. 4 GO NRW wählt der Rat gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW einen Nachfolger, wenn  jemand vorzeitig aus einem Gremium, für das er bestellt wurde, ausscheidet. Danach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Das Vorschlagsrecht für die Nachbesetzung hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angehörte.