Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an den mündlichen Abiturprüfungen 2015 werden folgende VertreterInnen benannt:
Gesamtschule
Städt. Gymnasium
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 27 Abs. 6 Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gem. § 52 Schulgesetz NRW) vom 05.10.1998 in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein. Für das Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen.
Die mündlichen Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:
|
Städt. Gymnasium |
Gesamtschule Kamen |
4. Fach |
20.05.2015 21.05.2015 |
19.05.2015 20.05.2015 21.05.2015 |
1. bis 3. Fach |
10.06.2015 11.06.2015 |
10.06.2015 11.06.2015 12.06.2015 |
Zeugnisausgabe/Entlassfeier |
19.06.2015 |
19.06.2015 |
In den vergangenen Jahren wurden folgende VertreterInnen benannt:
Jahr Städt. Gymnasium Gesamtschule Kamen
2010 Herr Heidler Herr Kissing
2011 Frau Gerdes Herr Wältermann
2012 Frau
Dreher Frau
Gerdes
2013 Frau
Gerdes Herr
Eckardt
2014 Herr Marc Herr Ebbinghaus