Betreff
Benennung von Vertretern des Schulträgers zur Teilnahme an den mündlichen Prüfungen im Abitur der Gesamtschule und des Städt. Gymnasiums
Vorlage
012/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an den mündlichen Abiturprüfungen 2015 werden folgende VertreterInnen benannt:

 

Gesamtschule

Städt. Gymnasium

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 27 Abs. 6 Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gem. § 52 Schulgesetz NRW) vom 05.10.1998 in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schul­trägers berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu sein. Für das Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen.

 

Die mündlichen Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:

 

 

 

Städt. Gymnasium

Gesamtschule Kamen

4. Fach

20.05.2015

21.05.2015

 

19.05.2015

20.05.2015

21.05.2015

1. bis 3. Fach

10.06.2015

11.06.2015

 

10.06.2015

11.06.2015

12.06.2015

 

Zeugnisausgabe/Entlassfeier

 

19.06.2015

 

19.06.2015

 

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende VertreterInnen benannt:

 

Jahr                          Städt. Gymnasium                      Gesamtschule Kamen

2010                         Herr Heidler                                Herr Kissing

2011                         Frau Gerdes                                Herr Wältermann

2012                         Frau Dreher                                 Frau Gerdes

2013                         Frau Gerdes                                Herr Eckardt

2014                         Herr Marc                                    Herr Ebbinghaus