Betreff
Kommunales Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten
Vorlage
006/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister, die Landes­regierung vom Wunsch des Integrationsrates, das kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten einzuführen, zu unterrichten und so dieses Anliegen des Integrationsrates zu unterstützen sowie sich landesweit in allen relevanten Gremien für die Einführung des Wahl­rechts einzusetzen.

Damit folgt der Rat der Bitte des Integrationsrates.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Integrationsrat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 beschlossen, sich für das kommunale Wahlrecht für alle Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

 

Er bittet den Rat, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle mindestens seit fünf Jahren rechtmäßig in der Bundes­republik lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Des Weiteren werden der Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Kamen gebeten, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Ein­füh­rung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.

 

Der Rat respektiert den in der Sitzung am 09.02.2015 gefassten Beschluss des Integrations­rates.

 

Dieser Beschluss zielt auf ein kommunales Wahlrecht für diejenigen ausländischen Migran­tinnen und Migranten ‚ die seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik leben.

 

Bereits in den Jahren 2007 – 2009 hat der Landesintegrationsrat unter dem Motto „Wo ich lebe, will ich wählen“ mit DGB, LIGA der Wohlfahrtsverbände und Landesjugendring eine Kampagne zum Thema „Kommunales Wahlrecht“ durchgeführt.

In mehr als 60 Städten wurde das Thema im Stadtrat diskutiert, in den Räten von 31 Kommunen gab es positive Ratsbeschlüsse.

 

Der Rat unterstützte seinerzeit diese Initiative und beauftragte in seiner Sitzung am 13.09.2007 den Bürgermeister, die Landesregierung darüber zu unterrichten.

 

Bekannt sind die verfassungsrechtlichen Restriktionen, die einem solchen Beschluss entgegen­stehen. Gleichwohl ist der Wunsch des Integrationsrates legitim.

 

Rat und Verwaltung der Stadt Kamen nehmen den Wunsch des Integrationsrates ernst, ihr Anliegen an die nächst zuständige Ebene, nämlich die Landesregierung und die Landtags­fraktionen, weiterzuleiten.