Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Bereitstellung einer überplanmäßigen investiven Mehrausgabe im Produkt 54.01.01 - Baumaßnahme Derner Straße (Westabschnitt)
Vorlage
170/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die nachfolgende gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau von Verkehrsflächen – werden für die Maßnahme 0203, „Derner Straße (Westabschnitt)“ überplanmäßig 277.000 € für das Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Siehe beigefügte Dringlichkeitsentscheidung vom 19.12.2014 (Vorlage-Nr. 169/2014)