Beschlussvorschlag:
A.
Die
Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wird beschlossen.
B.
Das
fortgeschriebene Haushaltssicherungskonzept 2015 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2015 mit ihren Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 06.11.2014 eingebracht und unverzüglich bekannt gemacht.
Gemäß § 80 Abs. 4
GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen.
Mit der Haushaltssatzung ist gleichzeitig das fortgeschriebene
Haushaltssicherungskonzept (HSK) für das Haushaltsjahr 2015 zu beraten und zu
beschließen. Dieses ist gem. § 76 Abs. 1 Ziffer 2 GO NRW unter anderem dann
erforderlich, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren geplant ist,
den in der Schlussbilanz des Vorjahres auszuweisenden Ansatz der allgemeinen
Rücklage jeweils um mehr als ein Zwanzigstel zu verringern.
Die Fortschreibung des HSK 2015 erfolgt in dem Bestreben, das in § 76
Abs. 2 Satz 1 GO NRW formulierte Ziel zu erfüllen, wonach im Rahmen einer
geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde Leistungsfähigkeit der
Gemeinde erreicht werden soll. Weiterhin wird der erstmalig im HSK 2012
dargestellte Haushaltsausgleich bis zum Jahr 2022 erneut bestätigt und somit
durch das Einhalten der in § 76 Abs. 2 Satz 3 GO NRW vorgeschriebenen
10-Jahres-Frist ein für die Kommunalaufsicht genehmigungsfähiges HSK vorgelegt.