hier: Abschluss eines neuen Vertrages mit den GSW ab dem 01.01.2015
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgestellten Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen mit Wirkung zum 01.01.2015 abzuschließen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Das
Thema Straßenbeleuchtung beschäftigt Rat und Verwaltung der Stadt Kamen seit
einigen Jahren intensiv. Am 17.03.2010 beschloss der Rat der Stadt Kamen das
Haushaltssicherungskonzept und als Maßnahme Nr. 48 die Zielsetzung der Verminderung der Betriebs- und
Unterhaltsaufwendungen. Gemeinsam mit den GSW sollen die für eine zeitlich
begrenzte Leistungsreduzierung (Nachtabsenkung von 22.30 bis 5.00 Uhr)
notwendigen technischen
Voraussetzungen ermittelt und die erforderlichen
Maßnahmen vorbereitet werden.
Der Planungs- und
Umweltausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 07.10.2013 einstimmig einen
Handlungsrahmen beschlossen auf Basis des am 03.12.2012 vorgestellten,
umfassenden GSW Konzeptes über den wirtschaftlichen und technisch
qualifizierten Betrieb der Straßenbeleuchtung.
Aus diesem Konzept
wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Als Beispiel wird verwiesen
auf das bereits vorgestellte Contracting-Projekt I, wodurch an insgesamt 481
Standorte verringert auf 466 Leuchtköpfe mit neuster LED-Technik ausgestattet
wurden. (s. Mitteilung PUA 27.01.2014). Da es sich um einen kontinuierlichen
und dynamischen Prozess handelt, werden auch weiterhin mögliche Potentiale
geprüft und mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung der
Beleuchtungsstandards umgesetzt.
Insgesamt verfügt
die Stadt Kamen zurzeit über 4.600 Leuchten. Der Gesamtaufwand für die
Straßenbeleuchtung (Lichtmenge inkl. Instandhaltung und Wartung) betrug für das
Abrechnungsjahr 2013 insgesamt rd. 780.000 €.
Straßenbeleuchtungsvertrag:
Mit Gründung der GSW wurden im
Dezember 1994 mit den Gesellschafterkommunen Kamen, Bönen und Bergkamen neben
den Stromkonzessionsverträgen auch die Straßenbeleuchtungsverträge über eine
Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.
Im Juli 2005 wurden auf Wunsch
der Kommunen neue Straßenbeleuchtungsverträge bis zum Ende der laufenden
Stromkonzessionsverträge (31.12.2014) geschlossen. Nach den Bestimmungen des
Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Straßenbeleuchtungsverträge nicht mehr an die
Konzessionsverträge gekoppelt werden, sondern sind in einem separaten Verfahren
zu beschließen.
In einem ersten Schritt wurde
eine Anwaltskanzlei beauftragt zu prüfen, ob eine Inhouse-Vergabe durch die
Kommunen an die GSW möglich ist. In einem Rechtsgutachten der auf Energierecht
spezialisierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) wurde die Möglichkeit
einer Inhouse-Vergabe bestätigt.
Im Dezember 2013 wurde eine
Arbeitsgruppe – bestehend aus den Vertretern der drei Kommunen und der GSW -
gebildet, um gemeinsam den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag zu entwickeln. Ziel
der Arbeitsgruppe war die Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungsvertrages, in dem
ein gutes Beleuchtungsniveau sichergestellt wird und gleichzeitig die Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit und einer hohen Energieeffizienz berücksichtigt werden.
Daher wurden zunächst die
grundlegenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Beleuchtungs- und
Kostenniveau, Energieeffizienz, Aufgaben- und Verantwortungsverteilung und
Reaktionszeiten im Schadensfall diskutiert und vereinbart. Das Grundprinzip
sieht vor, dass die jeweilige Kommune den Umfang und die Standorte der
Straßenbeleuchtung vorgibt; die GSW ist verantwortlich für die Errichtung von
kommunal geforderten Neuanlagen, für die Erneuerung von veralteten Anlagen und
für die Instandhaltung und Reparatur aller Straßenbeleuchtungsanlagen.
Durch den neuen
Straßenbeleuchtungsvertrag verpflichten sich die GSW, für eine
energieeffiziente Beleuchtung die Umsetzung des Energiebetriebenen Produkte Gesetzes (EBPG) Deutschland in
Verbindung mit der Ökodesign-Richtlinie EU konsequent zu verfolgen. Hierzu
gehört u. a. der Austausch von bestehenden Leuchtmittel und -köpfen zu modernen
und energieeffizienten Leuchtköpfen bei gleichzeitiger Beibehaltung des
vorhandenen Beleuchtungsniveaus.
Zur
Planungssicherheit der Kommunen wird ein neues transparentes Preissystem
geschaffen. Statt wie bisher vier Preiskomponenten werden zukünftig nur noch
zwei Komponenten verwendet:
1. ein
Energiepreis pro Kilowattstunde für den eingesetzten Öko-Strom und
2. ein
Pauschalentgelt pro bestehende Leuchte für die Instandhaltung, Reparatur und
Erneuerung.
Die Erneuerung
von veralteten Straßenbeleuchtungsanlagen war in den bisherigen
Straßenbeleuchtungsverträgen nicht geregelt.
Aus finanzieller Sicht ergeben sich für die Stadt
Vorteile gegenüber der bisherigen Vertragsgestaltung, die bereits im Jahre 2015
zu einer Einsparung von rd. 50.000 € führen.
Die Laufzeit des jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrages
beginnt am 01. Januar 2015 und beträgt 20 Jahre.
Anlagen:
- Straßenbeleuchtungsvertrag (Entwurf)