Betreff
Straßenbeleuchtungsvertrag
hier: Abschluss eines neuen Vertrages mit den GSW ab dem 01.01.2015
Vorlage
149/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorgestellten Straßenbeleuchtungsvertrag mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bönen-Bergkamen mit Wirkung zum 01.01.2015 abzuschließen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das Thema Straßenbeleuchtung beschäftigt Rat und Verwaltung der Stadt Kamen seit einigen Jahren intensiv. Am 17.03.2010 beschloss der Rat der Stadt Kamen das Haushaltssicherungs­konzept und als Maßnahme Nr. 48 die Zielsetzung der Verminderung der Betriebs- und Unterhaltsaufwendungen. Gemeinsam mit den GSW sollen die für eine zeitlich begrenzte Leistungsreduzierung (Nachtabsenkung von 22.30 bis 5.00 Uhr) notwendigen technischen

Voraussetzungen ermittelt und die erforderlichen Maßnahmen vorbereitet werden.

Der Planungs- und Umweltausschuss hat zuletzt in seiner Sitzung am 07.10.2013 einstimmig einen Handlungsrahmen beschlossen auf Basis des am 03.12.2012 vorgestellten, umfassenden GSW Konzeptes über den wirtschaftlichen und technisch qualifizierten Betrieb der Straßenbeleuchtung.

Aus diesem Konzept wurden bereits verschiedene Maßnahmen umgesetzt. Als Beispiel wird verwiesen auf das bereits vorgestellte Contracting-Projekt I, wodurch an insgesamt 481 Standorte verringert auf 466 Leuchtköpfe mit neuster LED-Technik ausgestattet wurden. (s. Mitteilung PUA 27.01.2014). Da es sich um einen kontinuierlichen und dynamischen Prozess handelt, werden auch weiterhin mögliche Potentiale geprüft und mit Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sicherstellung der Beleuchtungsstandards umgesetzt.

Insgesamt verfügt die Stadt Kamen zurzeit über 4.600 Leuchten. Der Gesamtaufwand für die Straßenbeleuchtung (Lichtmenge inkl. Instandhaltung und Wartung) betrug für das Abrechnungsjahr 2013 insgesamt rd. 780.000 €.

 

Straßenbeleuchtungsvertrag:

 

Mit Gründung der GSW wurden im Dezember 1994 mit den Gesellschafterkommunen Kamen, Bönen und Bergkamen neben den Stromkonzessionsverträgen auch die Straßenbeleuchtungs­verträge über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschlossen.

 

Im Juli 2005 wurden auf Wunsch der Kommunen neue Straßenbeleuchtungsverträge bis zum Ende der laufenden Stromkonzessionsverträge (31.12.2014) geschlossen. Nach den Bestimmungen des Energiewirtschaftsgesetzes dürfen Straßenbeleuchtungsverträge nicht mehr an die Konzessionsverträge gekoppelt werden, sondern sind in einem separaten Verfahren zu beschließen.

 

In einem ersten Schritt wurde eine Anwaltskanzlei beauftragt zu prüfen, ob eine Inhouse-Vergabe durch die Kommunen an die GSW möglich ist. In einem Rechtsgutachten der auf Energierecht spezialisierten Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) wurde die Möglichkeit einer Inhouse-Vergabe bestätigt.

 

Im Dezember 2013 wurde eine Arbeitsgruppe – bestehend aus den Vertretern der drei Kommunen und der GSW - gebildet, um gemeinsam den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag zu entwickeln. Ziel der Arbeitsgruppe war die Erarbeitung eines Straßenbeleuchtungsvertrages, in dem ein gutes Beleuchtungsniveau sichergestellt wird und gleichzeitig die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und einer hohen Energieeffizienz berücksichtigt werden.

Daher wurden zunächst die grundlegenden Rahmenbedingungen wie zum Beispiel das Beleuchtungs- und Kostenniveau, Energieeffizienz, Aufgaben- und Verantwortungsverteilung und Reaktionszeiten im Schadensfall diskutiert und vereinbart. Das Grundprinzip sieht vor, dass die jeweilige Kommune den Umfang und die Standorte der Straßenbeleuchtung vorgibt; die GSW ist verantwortlich für die Errichtung von kommunal geforderten Neuanlagen, für die Erneuerung von veralteten Anlagen und für die Instandhaltung und Reparatur aller Straßenbeleuchtungsanlagen.

 

Durch den neuen Straßenbeleuchtungsvertrag verpflichten sich die GSW, für eine energieeffiziente Beleuchtung die Umsetzung des Energiebetriebenen Produkte Gesetzes (EBPG) Deutschland in Verbindung mit der Ökodesign-Richtlinie EU konsequent zu verfolgen. Hierzu gehört u. a. der Austausch von bestehenden Leuchtmittel und -köpfen zu modernen und energieeffizienten Leuchtköpfen bei gleichzeitiger Beibehaltung des vorhandenen Beleuchtungsniveaus.

Zur Planungssicherheit der Kommunen wird ein neues transparentes Preissystem geschaffen. Statt wie bisher vier Preiskomponenten werden zukünftig nur noch zwei Komponenten verwendet:

 

1. ein Energiepreis pro Kilowattstunde für den eingesetzten Öko-Strom und

2. ein Pauschalentgelt pro bestehende Leuchte für die Instandhaltung, Reparatur und Erneuerung.

 

Die Erneuerung von veralteten Straßenbeleuchtungsanlagen war in den bisherigen Straßenbeleuchtungsverträgen nicht geregelt.

Aus finanzieller Sicht ergeben sich für die Stadt Vorteile gegenüber der bisherigen Vertragsgestaltung, die bereits im Jahre 2015 zu einer Einsparung von rd. 50.000  führen.

 

Die Laufzeit des jeweiligen Straßenbeleuchtungsvertrages beginnt am 01. Januar 2015 und beträgt 20 Jahre.

 


Anlagen:

 

-       Straßenbeleuchtungsvertrag (Entwurf)