Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte Neufassung der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinklärgruben, abflusslose Gruben)
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
1. Ausgangslage
Wie in der
Mitteilungsvorlage 067/2014 vom 18.06.2014 für die Betriebsausschusssitzung am
30.06.2014 bereits ausführlich dargestellt, ist am 16.03.2013 ein geändertes
Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) in Kraft getreten und durch die
konkretisierende Rechtsverordnung „Verordnung zur Selbstüberwachung von
Abwasseranlagen“ – SüwVO Abw NRW 2013, die seit dem 09.11.2013 in Kraft
getreten ist, ergänzt worden. Da diese Verordnung sich auch auf den Betrieb von
Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben einschließlich Leitungssystem bezieht,
ist es notwendig, auch die Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung des
Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose
Gruben) anzupassen.
2. Abstimmungs- und
Beratungsverlauf
Mit der o. g.
Mitteilungsvorlage wurde ein entsprechender Satzungsentwurf vorgestellt. Da bisher
von den Fraktionen kein Änderungsbedarf angezeigt wurde, schlägt die Verwaltung
vor, die neue Satzung in der beiliegenden Form zu beschließen.
Anlage
Entwurf der Satzung der Stadt Kamen über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinklärgruben, abflusslose Gruben)
Anlagen:
Satzungsentwurf