Beschlussvorschlag:
Der Rat
beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2015 und der mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2014 – 2018.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2015 und der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2014 – 2018 wurde entsprechend den Vorschriften der
§§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.
Der Wirtschaftsplan besteht aus
1.
dem
Erfolgsplan,
2.
dem
Vermögensplan,
3.
der
Stellenübersicht.
Der
Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des
Wirtschaftsjahres 2015.
Im
Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in
welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der
Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu
beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das
Wirtschaftsjahr 2015 schließt
im Erfolgsplan
mit
Erträgen in Höhe von 12.913.700,00 €
und
Aufwendungen in Höhe von 10.028.200,00 €
und
im Vermögensplan
mit
Einnahmen in Höhe von 10.525.000,00 €
und
Ausgaben in Höhe von 10.525.000,00 €
ab.
Die
Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für
das Jahr 2015.
Gemäß § 4
der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat
der Stadt Kamen.
Neben dem
Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und
Finanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der
Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans von 2014 bis 2018. Die
5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen.
Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.