Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2015 und die Finanzplanung für die Jahre 2014 – 2018
Vorlage
117/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadt­entwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2015 und der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz­planung für die Wirtschaftsjahre 2014 – 2018.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2015 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2014 – 2018 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsver­ordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus

 

1.    dem Erfolgsplan,

2.    dem Vermögensplan,

3.    der Stellenübersicht.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2015.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen oder zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2015 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von                                                    12.913.700,00

            und Aufwendungen in Höhe von                                         10.028.200,00

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von                                                10.525.000,00

            und Ausgaben in Höhe von                                                 10.525.000,00

 

ab.

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2015.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Neben dem Wirtschaftsplan ist gem. § 18 EigVO NRW eine mittelfristige Ergebnis- und Finanz­planung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Auf­wendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans von 2014 bis 2018. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzu­beziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.