Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 5
der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW)
entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.
Vom 01.01.2013 bis
zum 31.12.2013 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigenbetriebes
Stadtentwässerung Kamen.
Der
Jahresabschluss 2013 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2013 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend
§ 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in
der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 03.07.2014 vorbehaltlich der
Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellt.
Mit Schreiben vom 16.07.2014 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsan-stalt NRW (GPA NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW gemäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wird als nicht erforderlich angesehen.