Betreff
Entlastung des Betriebsleiters des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2013
Vorlage
116/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsleiter des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gem. § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

Vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013 fungierte Herr Jörg Mösgen als Betriebsleiter des Eigen­betriebes Stadtentwässerung Kamen.

Der Jahresabschluss 2013 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprü­fungsgesellschaft Ernst & Young GmbH, Essen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Be­stätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2013 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 03.07.2014 vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt fest­gestellt.

Mit Schreiben vom 16.07.2014 wurde der abschließende Vermerk der Gemeindeprüfungsan-stalt NRW (GPA NRW) übersandt. Die GPA NRW teilt hierin mit, dass sie den Bestätigungsver­merk der Wirtschaftsprüfer vollinhaltlich übernimmt. Eine Ergänzung durch die GPA NRW ge­mäß § 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (JAP DVO) wird als nicht erforderlich angesehen.