Betreff
Anhörung des Jugendhilfeausschusses gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII zur Berufung des Leiters der Verwaltung des Jugendamtes
Vorlage
115/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet nach der gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII durchgeführten Anhörung die durch den Bürgermeistervorgesehene Berufung von Herrn Jürgen Dunker zum Leiter der Verwaltung des Jugendamtes.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das „Jugendamt“ weicht aufgrund der gesetzlichen verankerten Zweigliedrigkeit mit dem Jugendhilfeausschuss einerseits und der Verwaltung des Jugendamtes andererseits von den ansonsten innerhalb der Kommunalverwaltung klar voneinander getrennten Strukturen der Ausschüsse und der Verwaltung ab.

 

Mit der Fachbereichsbildung „Jugend, Schule und Sport“ wurden die engen Beziehungen im Bereich der zunehmend zusammenwachsenden Aufgaben im vorschulischen und schulischen Primärbereich aufgegriffen und die an Leitlinie und Praxis gewünschte Verknüpfung hergestellt. Die Fragen der umfänglichen Jugendhilfeplanung einerseits und der Schulentwicklungsplanung andererseits bedürfen einer intensiven Steuerung und punktuellen Vernetzung.

 

Der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes ist in dieser Funktion auf Grundlage der Jugendamtssatzung beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss. Eine beratende Funktion im Jugendhilfeausschuss hat ausschließlich der Jugendamtsleiter, nicht die Fachbereichsleitung.

 

Des Weiteren ist er ständiges Mitglied der kreisweiten Jugendamtsleiterkonferenzen. Hier ist ein permanenter und detaillierter Austausch von Informationen zwischen dem Leiter des Jugendamtes und dem Fachbereichsleiter notwendig, um kreisweite Vereinbarungen verbindlich beschließen zu können. Die Leitung der Verwaltung des Jugendamtes und die Leitung des Fachbereiches zu bündeln erscheint für die internen Arbeitsabläufe zukünftig effektiver zu sein.

 

Durch das Ausscheiden des jetzigen Leiter des Jugendamtes zum 31.12.2014 soll die Leitung des Jugendamtes im Sinne von § 70 Abs. 2 SGB VIII auf die Fachbereichsleitung übertragen werden.

 

Herrn Jürgen Dunker wurde am 1.1.2013 die Leitung des Fachbereiches übertragen. Er hat in seiner beruflichen Laufbahn bei der Stadt Kamen durch langjährige verantwortliche Tätigkeiten im Jugendbereich eine Qualifikation erworben, die ihn im Zusammenhang mit seiner Persönlichkeitsstruktur befähigt, die verantwortungsvolle Tätigkeit als Leiter der Verwaltung des Jugendamtes auszuführen.

 

Der Jugendhilfeausschuss ist im Rahmen der Berufung nach § 71 Abs. 3 SGB VIII anzuhören.