Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2013
Vorlage
104/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 243.814,42 € ist durch die Stadt Kamen ausgeglichen worden.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 312.000 € angemeldet. Dies entspricht dem Wirtschaftsplan 2013 der GmbH abzüglich eines vereinbarten HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.

Im Jahr 2013 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe von 312.000 € geleistet. Da der tatsäch­liche Verlust 243.814,42 € beträgt sind von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 68.185,58 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten Planwert nach HSK eine weitere Haushaltsverbesserung.

 

Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender Mietverträge können 2014 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.

 

Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung, nach Vorbe­ratung im Aufsichtsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die Ergebnisverwendung.

 

Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustel­lende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebe­richt wurden von der Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treu­berater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

 

Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht zur Prüfung und Beratung am 01.07.2014 vorgelegen.

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend dem Beschlussvor­schlag zu entscheiden.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.

 

Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Ge­sellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2013