Beschlussvorschlag:
Der Vertreter der Stadt Kamen wird beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2013 wird in der
vorgelegten Form festgestellt.
- Der
Lagebericht wird genehmigt.
- Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 243.814,42 € ist durch die Stadt Kamen
ausgeglichen worden.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Wirtschaftsjahr 2013 wurden zur Deckung des Verlustausgleichs
der TECHNOPARK KAMEN GmbH Mittel in Höhe von 312.000 € angemeldet. Dies
entspricht dem Wirtschaftsplan 2013 der GmbH abzüglich eines vereinbarten
HSK-Konsolidierungspotentials i. H. v. 20.000 €.
Im Jahr 2013 wurden von der Stadt Kamen in Abstimmung mit der
Geschäftsführung der GmbH Abschlagszahlungen auf den Verlustausgleich in Höhe
von 312.000 € geleistet. Da der tatsächliche Verlust 243.814,42 € beträgt sind
von der GmbH nach Feststellung des Jahresabschlusses 68.185,58 € an die Stadt
Kamen zurückzuzahlen. In dieser Höhe ergibt sich gegenüber dem verminderten
Planwert nach HSK eine weitere Haushaltsverbesserung.
Aufgrund von Kündigungen von Mietverträgen und aufgrund auslaufender
Mietverträge können 2014 auch größere Leerstände nicht ausgeschlossen werden.
Gem. § 13 des Gesellschaftsvertrages beschließt die
Gesellschafterversammlung, nach Vorberatung im Aufsichtsrat über die Feststellung
des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lagerberichts und über die
Ergebnisverwendung.
Der nach § 20 Nr. 1 und Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages von der
Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und
Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der
Eversheim-Stuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat zu keinerlei
Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage
ersichtlich.
Dem Aufsichtsrat haben der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht
zur Prüfung und Beratung am 01.07.2014 vorgelegen.
Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, entsprechend
dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Die Verwaltung schließt sich dieser Beschlussempfehlung an.
Da der Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 11 Nr. 1 des Gesellschaftsvertrages nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen kann, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Anlagen:
Jahresabschluss der Technopark Kamen GmbH zum 31.12.2013