Beschlussvorschlag:
Zu den Sitzungen des
Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der nach §§ 3 u. 5
Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU,
LNU) einzuladen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat
in der Sitzung am 18.06.2014 die Bildung eines Umwelt- und Klimaschutzausschusses
beschlossen.
Dem Umwelt- und
Klimaschutzausschuss obliegt entsprechend des Ratsbeschlusses vom 18.06.2014 gem. § 12 Abs. 1 der
Hauptsatzung die Beratung von Klima- und ökologisch relevanten Themen von
stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutzkonzept,
Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer
Frei- und Grünflächen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen,
Ausgleichsflächenmanagement, Baumschutzsatzung, Beteiligung bei
Bodenschutz- und Altlastenbelangen.
Mit diesen Themen befasste
sich in den vorangegangenen
Legislaturperioden im Wesentlichen der Planungs- und Umweltausschuss.
Gem. § 58 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der
Tagesordnung Sachverständige gehört werden.
In diesem Sinne haben seit
1990 als Sachverständige ohne Stimmrecht je ein Vertreter/in der nach
Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände
-
Bund für
Umwelt und Naturschutz (BUND),
-
Naturschutzbund
Deutschland (NABU) und
-
Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)
an den Sitzungen des
Umweltausschusses bzw. Planungs- u. Umweltausschusses teilgenommen. Damit
wurde eine fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit durch Sachverständige
ermöglicht.
Die Verwaltung
empfiehlt auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Naturschutzverbänden
zu benennenden Vertreter/innen als Sachverständige ohne Stimmrecht zu den
Sitzungen des neu gebildeten Umwelt- und Klimaschutz-ausschusses einzuladen.