Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses
Vorlage
103/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Umwelt- und Klimaschutzausschusses sind Sachverständige der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG) anerkannten Naturschutzverbände (BUND, NABU, LNU) einzuladen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 18.06.2014 die Bildung eines Umwelt- und Kli­maschutzausschusses beschlossen.

Dem Umwelt- und Klimaschutzausschuss obliegt entsprechend des Ratsbeschlusses  vom 18.06.2014 gem. § 12 Abs. 1 der Hauptsatzung die Beratung von Klima- und ökologisch rele­vanten Themen von stadtweiter und regionaler Bedeutung, insb. Klimaschutz­konzept, Luftreinhalteplan, Lärmaktionsplan, Landschaftsplan, Gestaltung städtischer Frei- und Grünflä­chen einschließlich der Wasserläufe und Forstflächen, Ausgleichsflächenmanagement, Baum­schutzsatzung, Beteiligung bei Bodenschutz-   und  Altlasten­belangen.

Mit diesen Themen befasste sich  in den vorangegangenen Legislaturperioden im Wesentlichen der Planungs- und Umweltausschuss. 

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen  (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.

In diesem Sinne haben seit 1990 als Sachverständige ohne Stimmrecht je ein Vertreter/in der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände

-          Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),

-          Naturschutzbund Deutschland (NABU) und

-          Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU)

an den Sitzungen des Umweltausschusses bzw. Planungs- u. Umweltausschusses teilgenom­men. Damit wurde eine fachliche Unterstützung der Ausschussarbeit durch Sachverständige ermöglicht.

 

Die Verwaltung empfiehlt auch in dieser Legislaturperiode die von den v. g. Naturschutzverbän­den zu benennenden Vertreter/innen als Sachverständige ohne Stimmrecht zu den Sitzungen des neu gebildeten Umwelt- und Klimaschutz-ausschusses einzuladen.