Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses
Vorlage
098/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses sind regelmäßig als Sachverständige jeweils 1 Vertreter der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG) anerkannten Naturschutzverbände

    • Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
    • Naturschutzbund Deutschland (NABU) und
    • Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU),

und, soweit im Einzelfall nach Tagesordnungspunkten inhaltlich relevant ist, jeweils 1 Vertreter

o   der Kreispolizeibehörde Unna,

o   des ADFC e.V., Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen,

einzuladen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in der Sitzung am 18.06.2014 die Bildung eines Planungs- und Straßenverkehrsausschusses beschlossen.

Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.

In diesem Sinne haben seit 1990 als Sachverständige ohne Stimmrecht je ein Vertre­ter/in der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände

Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Landes­gemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) an den Sit­zungen des Um­weltausschusses bzw. Planungs- u. Umweltausschusses teil­genommen.

 

In der vorangegangenen Legislaturperiode waren als Sachverständige ohne Stimm­recht an den Sitzungen des Straßenverkehrsausschusses je ein Vertreter des Straßenver­kehrsamtes Unna, der Kreispolizeibehörde Unna, der Polizeiinspektion Nord in Kamen, der KIG, des AC Kamen im ADAC e.V., des ADFC e.V., Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen, der Kreisverkehrswacht Unna e.V.,  der VKU mbH und der Freiwilligen Feuer­wehr berufen.

 

Im Rahmen der Tätigkeit der Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde werden künftig Beteili­gungen mit den v. g. Behörden/Institutionen im Zuge des Verwaltungsver­fahrens durchgeführt (u.a. VKU, Kreis Unna, Feuerwehr) und die jeweiligen Posi­tionen und Er­kenntnisse bei der parlamentarischen Beratung durch die Verwaltung vorgetragen. So­mit wird vorgeschlagen, den Kreis der Sachverständigen für den Straßenverkehrsbe­reich zu reduzieren.

 

Darüber hinaus wird sich der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss durch die neue Aus­schussstruktur mit einem weitaus umfassenderem Themenspektrum be­schäftigen. Es werden sowohl Planungs- als auch Straßenverkehrsbelange behandelt.

 

Dazu gehört z. B. auch die Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Bauleit­verfah­ren, die eine Beteiligung auch der bisherigen Sachverständigen der aner­kannten Natur­schutzverbände begründet.

 

Die Verwaltung empfiehlt, zur themenspezifischen Einbindung insbesondere im Rahmen von Bauleitverfahren die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände regelmäßig, die Sachver­ständigen in verkehrlichen Belangen in Abhängigkeit von den Tagesord­nungspunkten einzula­den.