Beschlussvorschlag:
Zu den Sitzungen des
Planungs- und Straßenverkehrsausschusses sind regelmäßig als Sachverständige
jeweils 1 Vertreter der nach §§ 3 u. 5 Umweltrechtsbehelfsgesetz (URG)
anerkannten Naturschutzverbände
- Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND),
- Naturschutzbund Deutschland (NABU) und
- Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen
(LNU),
und, soweit im
Einzelfall nach Tagesordnungspunkten inhaltlich relevant ist, jeweils 1
Vertreter
o
der
Kreispolizeibehörde Unna,
o
des ADFC e.V.,
Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen,
einzuladen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Rat der Stadt Kamen hat
in der Sitzung am 18.06.2014 die Bildung eines Planungs- und
Straßenverkehrsausschusses beschlossen.
Gem. § 58 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
können zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Sachverständige gehört werden.
In diesem Sinne haben seit 1990 als Sachverständige ohne Stimmrecht je ein
Vertreter/in der nach Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Naturschutzverbände
Bund für Umwelt und
Naturschutz (BUND), Naturschutzbund Deutschland (NABU) und Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen (LNU) an den Sitzungen des Umweltausschusses
bzw. Planungs- u. Umweltausschusses teilgenommen.
In der vorangegangenen
Legislaturperiode waren als Sachverständige ohne Stimmrecht an den Sitzungen
des Straßenverkehrsausschusses je ein Vertreter des Straßenverkehrsamtes Unna,
der Kreispolizeibehörde Unna, der Polizeiinspektion Nord in Kamen, der KIG, des
AC Kamen im ADAC e.V., des ADFC e.V., Ortsgruppe Kamen-Bergkamen-Bönen, der
Kreisverkehrswacht Unna e.V., der VKU
mbH und der Freiwilligen Feuerwehr berufen.
Im Rahmen der Tätigkeit der
Verwaltung als Straßenverkehrsbehörde werden künftig Beteiligungen mit den v.
g. Behörden/Institutionen im Zuge des Verwaltungsverfahrens durchgeführt (u.a.
VKU, Kreis Unna, Feuerwehr) und die jeweiligen Positionen und Erkenntnisse
bei der parlamentarischen Beratung durch die Verwaltung vorgetragen. Somit
wird vorgeschlagen, den Kreis der Sachverständigen für den Straßenverkehrsbereich
zu reduzieren.
Darüber hinaus wird sich
der Planungs- und Straßenverkehrsausschuss durch die neue Ausschussstruktur
mit einem weitaus umfassenderem Themenspektrum beschäftigen. Es werden sowohl
Planungs- als auch Straßenverkehrsbelange behandelt.
Dazu gehört z. B. auch die
Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen von Bauleitverfahren, die eine
Beteiligung auch der bisherigen Sachverständigen der anerkannten Naturschutzverbände
begründet.
Die Verwaltung
empfiehlt, zur themenspezifischen Einbindung insbesondere im Rahmen von
Bauleitverfahren die Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände regelmäßig,
die Sachverständigen in verkehrlichen Belangen in Abhängigkeit von den
Tagesordnungspunkten einzuladen.