Betreff
Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters für den Jugendhilfeausschuss
Vorlage
094/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Integrationsrat wählt aus seiner Mitte als beratendes Mitglied in den Jugendhilfe­aus­schuss

 

ordentliches Mitglied                                                  stellvertretendes Mitglied

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Februar 2012 (GV.NRW. S. 97) wurde das Erste Ge­setz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) geändert.

§ 5 Abs. 1 wurde um die Ziffer 8 ergänzt, die regelt, dass dem Jugendhilfeausschuss als be­raten­des Mitglied eine Ver­treterin oder ein Vertreter des Integrationsrates oder Integrations­aus­schus­ses, die oder der durch den Inte­grationsrat oder Integrationsausschuss gewählt wird.

Diese Änderung wurde in § 4 Abs. 3 Buchstabe k) der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen übernommen und in der Sitzung des Rates am 24.05.2012 einstimmig beschlossen.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 AG-KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Kamen ist für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu wählen.

 

Die Wahl erfolgt nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW. Danach ist die vorgeschlagene Per­son gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.