Betreff
Berufung von beratenden Mitgliedern für den Schul- und Sportausschuss
Vorlage
091/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beruft für die Dauer seiner Wahlzeit als ständige Mitglieder mit beratender Stimme in den Schul- und Sportausschuss:

ordentliches beratendes Mitglied                    stellv. beratendes Mitglied

Ev. Kirche

Pfarrer Hans-Martin Böcker                            Pfarrer Jochen Voigt

Kath. Kirche

N.N.                                                                 N.N.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 85 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) ist je ein von der katho­li­schen und evangelischen Kirche benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme in den Schul­aus­schuss zu berufen.

Da es sich beim Schul- und Sportauschuss um einen gemeinsamen Ausschuss handelt, ist die Mitwirkung der v.g. beratenden Mitglieder auf Angelegenheiten des Schulausschusses be­schränkt (§ 85 Absatz 3 SchulG NRW)

Die Kirchengemeinden wurden um die Benennung von Vertretern gebeten. Die Benen­nungs­vorschläge liegen nunmehr - wie im Beschlussvorschlag angegeben - vor.

Die Berufung erfolgt durch Wahlbeschluss gem. § 50 Abs. 2 GO NRW. Danach ist die be­nannte Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.