Betreff
Teilnahme von Sachverständigen an den Sitzungen des Schul- und Sportausschusses
Vorlage
084/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zu den Sitzungen des Schul- und Sportausschusses werden unter Berücksichtigung von § 85 Abs. 2 S. 3 Schulgesetz NRW als Vertreter/Vertreterin der Schulen zur ständigen Beratung wie folgt berufen:

 

 

  1. Der/die Schulleiter/in bzw. dessen Stellvertreter/in der weiterführenden Schulen sowie der Förderschule

 

  1. Für die Grundschulen benennen die Schulleiter/innen aus ihrer Mitte eine Vertrete­rin/einen Vertreter und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter als Vertreter/in aller Grundschulen zur ständigen Beratung

 

  1. Der/die Vorsitzende des Sportverbandes Kamen e.V. bzw. der/die Stellvertreter/in

 


Sachverhalt und Begründung:

 

Nach § 58 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW können die Ausschüsse Sachverständige zu den Beratungen hinzuziehen.

 

Gem. § 85 Abs. 2 Satz 3 Schulgesetz NRW können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

In der abgelaufenen Legislaturperiode hat es sich als sinnvoll erwiesen, Vertreterinnen und Ver­treter der Schulen und des Sportverbandes Kamen e.V. zur Beratung einzuladen.

 

Gem. § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz NRW ist je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen.

Beide Kirchen wurden schriftlich gebeten, ihre Vertreterinnen oder Vertreter zu benennen. So­bald die Benennung erfolgt ist, wird dem Rat der Stadt Kamen in einer seiner nächsten Sitzun­gen der entsprechende Beschlussvorschlag vorgelegt.