Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2013
Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
1. Dem Aufsichtsrat der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. Entlastung erteilt.
2. Der Geschäftsführung der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 12 Nr. 3b des Gesellschaftsvertrages a. F. beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung des Aufsichtsrates und gem. § 11 Abs. 1 d Gesellschaftsvertrag über die Entlastung der Geschäftsführung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 12 Nr. 1 Gesellschaftervertrag a.F. bzw. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag), wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Ratsmitglieder, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrates der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH waren, dürfen gem. § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Mitglieder des Aufsichtsrates und Stellvertreter:
Blaschke, Thomas
Dreher, Britta
Fuhrmann, Rainer
Gerdes, Rosemarie
Hartig, Petra
Heidenreich, Hans-Dieter
Hupe, Hermann
Jung, Renate
Kemna, Wilhelm
Mann, Annette
Müller, Ursula