Beschlussvorschlag:
Die Vertreter der Stadt Kamen werden
beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt
abzustimmen:
1.
Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
2.
Der Lagebericht wird genehmigt.
3.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 495.121,59 € wird
von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung
(einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftplan
2013 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom Aufsichtsrat der
KBG mit einem Verlust von 453.200 € beschlossen. Ein Nachtrag zum
Wirtschaftsplan der GmbH war unterjährig nicht erforderlich.
Im Haushaltsplan
2013 der Stadt Kamen wurden entsprechend Mittel angemeldet und unterjährig in
Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des
Jahres 2013 beträgt 495.121,59 €. Die angestrebte Verringerung des Planansatzes
konnte nicht erzielt werden. Die HSK-Maßnahme 56 wurde insofern um
20.000 € (100%) nicht erreicht. In 2014 müssen unter Berücksichtigung der
bereits geleisteten Abschlagszahlungen noch weitere 41.921,59 € an die
KBG ausgezahlt werden. Davon können 41.800 € aus der entsprechenden
Rückstellung geleistet werden. 121,59 € müssen aus dem laufenden Ansatz
bezahlt werden.
Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um rund 43.000 € verschlechtert. Bei
nahezu unveränderten Erlösen resultiert die Verschlechterung im Wesentlichen
aus gestiegenen Aufwendungen für den Materialeinsatz und auch aus höheren
Energiekosten. Die Lohn- und Gehaltskosten blieben krankheitsbedingt und durch
einen Personalabgang zum Ende des dritten Quartals unter den Werten des
Vorjahres. Die nicht durchgeführten Investitionen für die Erneuerung und
Erweiterung der Saalbeleuchtung und für den Austausch der Bestuhlung führen zu
verminderten Abschreibungen. Darüber hinaus sanken ebenfalls die Werbungskosten
geringfügig.
Auf Basis der in
2013 durch ein Beratungsunternehmen durchgeführten Strukturanalyse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH wurden Maßnahmen entwickelt, zu deren Umsetzung
der Rat der Stadt Kamen die Verwaltung beauftragt hat. Mit Hilfe dieser
organisatorischen Maßnahmen wie z. B. der Übernahme der Buchführung und der
Abschlussarbeiten durch die Stadt Kamen und eine Personalunion im
Leitungsbereich der Verwaltung der Stadt Kamen und der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH, sollen Synergieeffekte genutzt werden und der
Jahresverlust der KBG um 100.000 – 120.000 T € gesenkt werden.
Der nach § 14 Abs.
1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden
von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen
Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der
EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage
ersichtlich.
Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht werden der Gesellschafterversammlung zur konstituierenden Sitzung entsprechend § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung und Feststellung vorgelegt.
Gemäß § 11 Abs. 1
c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des
Lageberichts der Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter der Stadt Kamen in der
Gesellschafterversammlung gem. § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag in den
genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen
können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlagen:
Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013