Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013
Vorlage
082/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.    Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.    Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.    Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 495.121,59 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftplan 2013 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde vom Aufsichts­rat der KBG mit einem Verlust von 453.200 € beschlossen. Ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan der GmbH war unterjährig nicht erforderlich.

Im Haushaltsplan 2013 der Stadt Kamen wurden entsprechend Mittel angemeldet und un­terjäh­rig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

Der Verlust des Jahres 2013 beträgt 495.121,59 €. Die angestrebte Verringerung des Planan­satzes konnte nicht erzielt werden. Die HSK-Maßnahme 56 wurde insofern um 20.000 € (100%) nicht erreicht. In 2014 müssen unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlun­gen noch weitere 41.921,59 € an die KBG ausgezahlt werden. Davon können 41.800 € aus der entsprechenden Rückstellung geleistet werden. 121,59 € müssen aus dem laufenden Ansatz bezahlt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um rund 43.000 € verschlechtert. Bei na­hezu unveränderten Erlösen resultiert die Verschlechterung im Wesentlichen aus gestiegenen Aufwendungen für den Materialeinsatz und auch aus höheren Energiekosten. Die Lohn- und Gehaltskosten blieben krankheitsbedingt und durch einen Personalabgang zum Ende des dritten Quartals unter den Werten des Vorjahres. Die nicht durchgeführten Investitionen für die Erneue­rung und Erweiterung der Saalbeleuchtung und für den Austausch der Bestuhlung führen zu verminderten Abschreibungen. Darüber hinaus sanken ebenfalls die Werbungskosten geringfü­gig.

Auf Basis der in 2013 durch ein Beratungsunternehmen durchgeführten Strukturanalyse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurden Maßnahmen entwickelt, zu deren Umset­zung der Rat der Stadt Kamen die Verwaltung beauftragt hat. Mit Hilfe dieser organisatorischen Maßnahmen wie z. B. der Übernahme der Buchführung und der Abschlussarbeiten durch die Stadt Kamen und eine Personalunion im Leitungsbereich der Verwaltung der Stadt Kamen und der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH, sollen Synergieeffekte genutzt werden und der Jahresverlust der KBG um 100.000 – 120.000 T € gesenkt werden.

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jah­resabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen ge­führt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der EversheimStuible Treuberater GmbH ist in vollem Wortlaut aus der Anlage ersichtlich.

Der geprüfte Jahresabschluss und der Lagebericht werden der Gesellschafterversammlung zur konstituierenden Sitzung entsprechend § 14 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages zur Prüfung und Feststellung vorgelegt.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Fest­stellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

Da die Vertreter der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung gem. § 9 Abs. 2 Gesell­schaftsvertrag in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, entsprechend dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 


Anlagen:

 

Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2013