Betreff
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
074/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat wählt folgende Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

Stimmberechtigte Mitglieder                                              Stellvertreter

 

a) 8 Ratsmitglieder

     SPD

     Mann, Annette                                            Müller, Ursula

     Hartig, Petra                                               Schnack, Lana

     Marc, Ulrich                                                Klanke, Christiane

     Zühlke, Nicola                                             Heidler, Kerstin


     CDU
     Eisenhardt, Ralf                                         Langner, Ralf

     Wünnemann, Dietmar                               Scharrenbach, Ina

     Bündnis 90/DIE GRÜNEN
     Werning, Bettina                                        Helmken, Stefan

 

Losentscheid um Mandat Nr. 8 zwischen

     SPD

    

 

     FW/FDP

     Stalz, Helmut                                              Schaumann, Heike

 

     LINKE

    

 

b) 1 in der Jugendhilfe erfahrenes Mitglied gem. § 71 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VIII

     SPD
     Maidorn, Detlef                                           Bartosch, Alexandra

 

 

c) 6 Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 SGB VIII (auf Vorschlag der anerkannten freien Träger)

     Arbeiterwohlfahrt

     Last, Alexandra                                          Resler, Peter

 

     Stadtjugendring

     Hartmann, Susanne                                   Dunkel, Torben

     Brand, Hans-Jörg                                       Eckmann, Niclas

 

     Stadtsportverband

     Kusber, Martin                                            Ring, Christian

 

Ev. Kirche
Pfarrer Ritter, Herbert                                Pfarrer Suk, Klaus Dieter

 

Kath. Kirche
Henter, Regina       .                                   Henter, Norbert


d) 3 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt


     Deutsches Rotes Kreuz

     Schnepper, Antje                                        Brune, Ute

 

     Diakonie Ruhr-Hellweg

     N.N                                                             N.N

 

     Caritas

     Geißen, Tina                                               Knoche, Wibke

 

e) beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l der Satzung für das Jugendamt
    
     Verwaltung                                                 Verwaltung
     Brüggemann, Reiner                                  Dunker, Jürgen

     Leiter der Verwaltung                                 Fachbereich Jugend, Schule
     des Jugendamtes                                      und Sport
     Peske, Gerd                                               Köhler, Sabine

     Richter am Amtsgericht Kamen                Richter am Amtsgericht Kamen
     Westerhelweg, Marc                                  Dr. Wiethoff, Jan

     Agentur für Arbeit                                       Agentur für Arbeit
     Becker, Silke                                              Menke, Gudrun

     Kreisgesundheitsamt
     Köhler, Siegrid                                            Dr. Stemplewski, Ilse

     Kreispolizeibehörde
     Westerhof, Marc                                        Hecht, Engelbert

     Vertreter der Schulen
     Bolz, Anja                                                   Kampmann, Kunibert-Josef

 

     Vertreter des Integrationsrates

     N.N                                                             N.N

 

     Vorsitzende Jugendamtselternbeirat

     Biernath, Patricia                                        Marc, Ulrich

 

f) beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt

 

je nach Losentscheid je ein Ratsmitglied der Fraktionen der Linken und / oder der FW/FDP.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat in seiner Sitzung am 18.06.2014 die Bildung und Zusammen­setzung des Jugendhilfeausschusses beschlossen.

 

Danach gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder und gemäß der Satzung für das Jugendamt als beratende Mitglieder 3 sachkundige Personen nach § 4 Abs. 3 Buchst. j und 11 beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l an.

 

Die Verwaltung hat daher alle im Bereich des Fachbereich Jugend wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe angeschrieben und um Personalvorschläge gebeten.

 

Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder teilt sich wie folgt auf:

 

8   Mitglieder der Vertretungskörperschaft

1   Mitglied, welches in der Jugendhilfe erfahren ist,

6   Mitglieder, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern vorgeschlagen wurden.

 

Als beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 Buchst. a – l der Satzung für das Jugendamt gehö­ren dem Jugendhilfeausschuss an:

-    die Bürgermeisterin/der Bürgermeister oder ein/e von ihr/ihm bestellte/r Vertreterin/Vertreter

-    die Leiterin/der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder dessen Vertretung,

-    eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder

     eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes Dortmund bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von der zuständigen Agentur für Arbeit bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Bezirksregierung in Arnsberg bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der vom Landrat als Kreispolizeibehörde bestellt wird,

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Ev. Kirche, die/der vom Kuratorium der Ev. Kirchen­gemeinde bestellt wird (ein Personalvorschlag liegt nicht vor),

-    eine Vertreterin/ein Vertreter der Kath. Kirche, die/der von der Dekanatsgeschäftsstelle bestellt wird (ein Personalvorschlag liegt nicht vor),

-    eine Ärztin/ein Arzt des Gesundheitsamtes, die/der vom Landrat des Kreises Unna bestellt wird.

-    eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates, die/der durch den Integrationsrat gewählt wird.

-    der/die Vorsitzende des Jugendamtselternbeirates der Stadt Kamen

 

Gemäß § 4 Abs. 3 Buchst. j der Satzung für das Jugendamt gehören dem Jugendhilfe­ausschuss weitere sachkundige Frauen und Männer nach § 5 Abs. 3 AG-KJHG an. Durch Ratsbeschluss vom 18.06.2014 wurde die Zahl im Rahmen der Satzung auf 3 festgelegt.

 

Für die Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind nach § 3 Abs. 1 AG-KJHG die Bestimmungen der Gemeindeordnung anzuwenden, so dass das Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO NRW Anwendung findet. Danach können sich die Ratsmitglieder auf einen ein­heitlichen Wahlvorschlag einigen, der durch einstimmigen Beschluss angenommen werden muss.

 

Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, wird nach den Grundsätzen der Ver­hältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlvorschläge der im Bereich des öffent­lichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe sind in die Vor­schlagslisten der Fraktionen aufzunehmen und werden gemeinsam zur Wahl gestellt. Dabei sind sie Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates ent­sprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge ent­fallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvor­schlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlen­bruch­teile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los.

 

Nach § 4 Buchst. m der Satzung für das Jugendamt können dem Ausschuss als beratende Mitglieder weitere sachkundige Personen aus der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag derjenigen Ratsfraktionen angehören, die im Jugendhilfeausschuss nicht mit stimmbe­rechtigten Mitgliedern vertreten sind.

 

Bei der Besetzung ist die Regelung der Satzung für das Jugendamt über die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder zu berücksichtigen. Dabei sind nach § 71 Abs. 1 SGB VIII Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände bei der Besetzung des Jugendhilfeausschusses in der Weise zu berücksichtigen, dass sie in die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend aufzunehmen sind.

 

Für jedes stimmberechtigte und beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist ein persönlicher Stellvertreter zu bestellen. Die Vertretung im Jugendhilfeausschuss darf aufgrund der sondergesetzlichen Bestimmung nur durch den persönlichen Stellvertreter wahrgenommen werden.