Beschlussvorschlag:
Die Bürgeranregung zur Errichtung eines dezentralen Museums wird zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Kulturausschuss verwiesen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Antragssteller beantragt in Kamen ein dezentrales Museum einzurichten.
Nach Maßgabe des § 24 GO NRW i.V.m. § 6 der Hauptsatzung der Stadt Kamen ist der Haupt- und Finanzausschuss das für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden maßgebliche Gremium. Er kann nach inhaltlicher Prüfung andere Fachausschüsse, die sachlich zuständig sind, mit der weiteren inhaltlichen Behandlung und Erledigung beauftragen.
Aus diesem Grund ist der Antrag zur weiteren Beratung und Beschlussfassung an den Kulturausschuss zu verweisen.